Kölner Luftreinhalteplan muss Fahrverbote enthalten

dpa Münster.

In den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln müssen Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen aufgenommen werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Der aktuelle Luftreinhalteplan, der keine Fahrverbote vorsieht, sei rechtswidrig. Das Gericht hält eine Fahrverbotszone aber nicht für zwingend erforderlich. Streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen ausreichen, um die Grenzwerte zumindest im Jahr 2020 einzuhalten.

Zum Artikel

Erstellt:
12. September 2019, 16:51 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 11sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.