Menschenrechte

Lieferkettengesetz: Das kommt auf deutsche Unternehmen zu

Zu Jahresbeginn tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Die Wirtschaft beklagt einen hohen Aufwand, Nichtregierungsorganisation halten das Gesetz für zu lasch.

Ein Mann arbeitet in einer Mine im Ostkongo auf der Suche nach Mineralien und Erzen (Symbolbild). Zum Jahresbeginn tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft.

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Ein Mann arbeitet in einer Mine im Ostkongo auf der Suche nach Mineralien und Erzen (Symbolbild). Zum Jahresbeginn tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft.

Von Von Andreas Hoenig, David Hutzler und Robin Wille, dpa

Stuttgart/Berlin - Renata Jungo Brüngger hatte zuletzt viel zu tun. Die Rechtsvorständin von Mercedes-Benz musste dafür sorgen, dass der Stuttgarter Autokonzern vorbereitet ist, wenn das Lieferkettengesetz in Deutschland zum 1. Januar in Kraft tritt. Denn dann tragen große Unternehmen per Gesetz Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden.

Das Gesetz ist umstritten. Wirtschaftsvertreter beklagen den Aufwand, der damit einhergeht. Menschenrechts- und Umweltorganisationen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Was steckt dahinter?

Das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", wie es offiziell heißt, gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Für sie ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare und mittelbare Zulieferer.

Was ändert sich durch das Lieferkettengesetz?

Die Unternehmen müssen laut BMZ eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. So müssen sie unter anderem eine Risikoanalyse durchführen, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen laut Gesetz unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, "um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren".

"Für uns ändert sich nicht so viel, weil wir uns schon seit Jahren darauf vorbereitet haben", sagt Mercedes-Managerin Jungo Brüngger. Man könne die Kontrolle von Lieferketten nicht einfach auf Knopfdruck umsetzen. Der Konzern habe entsprechende Vertragsbedingungen, Beschaffungs-Standards und Audit-Rechte mit seinen unmittelbaren Lieferanten vereinbart.

Mercedes-Benz habe rund 40.000 Lieferanten allein im direkten Bereich. Hinzu komme ein Vielfaches davon im indirekten Bereich. "Wir können diese Lieferanten nicht jeden Tag kontrollieren. Das ist nicht machbar, auch nicht für solch ein großes Unternehmen." Es müsse also ein risikobasierter Ansatz gewählt werden. Für die größten Risiken würden Maßnahmen definiert, die dann kontrolliert werden.

Etwa bei der Elektromobilität, die Batterien und Batteriezellen brauche. "Hier gibt es natürlich im Moment größere Risiken." Kobalt komme zum Beispiel aus Ländern, die man mit Kinderarbeit in Verbindung bringe. "Das haben wir erkannt und schon 2018 die Lieferkette für Kobalt transparenter gemacht und bis zu den Minen kontrolliert", sagt Juno Brüngger.

Forderung nach EU-weitem Gesetz

"Das Gesetz ist in vielen Punkten sehr ambitioniert und es wird sicher eine große Herausforderung sein", sagt die Vorständin. Man könne aber auch sagen, dass das Gesetz in vielen Punkten mit Augenmaß verfasst wurde. Positiv sei, dass es eine Bemühenspflicht gebe. "Wenn wir als Unternehmen in einem konkreten Fall nachweisen können, dass wir alles in unserer Macht stehende getan haben, dann erfüllt das diese Anforderung", so Brüngger. "Kleine Unternehmen haben es bei der Umsetzung sicher schwerer."

Ein im Vergleich zu Mercedes-Benz kleineres Unternehmen ist Stihl. Für den Hersteller von Kettensägen aus Waiblingen bei Stuttgart sind weltweit etwa 20.000 Menschen tätig. Das Familienunternehmen arbeite bereits seit einigen Jahren daran, dass Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement zu einem integralen Bestandteil wird, sagt Unternehmer Nikolas Stihl. Aber um die Vorschriften zu erfüllen, müsse erheblicher zusätzlicher Aufwand betrieben werden. Stihl sieht zudem die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen durch das deutsche Gesetz, weshalb seiner Ansicht nach eine Ausweitung auf EU-Ebene oder sogar global einheitliche Anforderungen hilfreich wären.

Kritik kommt auch von Wirtschaftsverbänden. "Hier wird die Handlungsfähigkeit des industriellen Mittelstands aufs Spiel gesetzt", teilte Karl Haeusgen, Präsident des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, mit. Er kritisierte, dass Firmen Berichte für alle einsehbar machen müssten - auch für Wettbewerber. "Das wird zum Rückzug unserer Unternehmen aus ganzen Ländern führen und damit ist den Menschen vor Ort geschadet, nicht geholfen", so Haeusgen.

Kritik an zu viel Bürokratie

Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, kritisierte den Fragenkatalog zur Berichterstattung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Bafa soll die Einhaltung des Gesetzes überprüfen. Der Fragenkatalog sei "ein rein theoretisches Konstrukt und praxisfern". Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Peter Adrian, kritisierte den Fragebogen. Das Bafa plage die Betriebe in der schwersten Krise seit Jahrzehnten mit 437 Datenfeldern. Das sei "ein Unding". Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, forderte: Das Bafa müsse jetzt die Verfahren und den Fragebogen zur Berichtspflicht stark vereinfachen.

Die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, bezeichnete das Gesetz als einen guten Start ins neue Jahr. "Umso weniger ist die Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite nachzuvollziehen, die bis auf die letzten Meter versucht hat, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern", sagte Benner.

"Die Industrielobby hat das Gesetz extrem ausgehöhlt. Das ist zu einem zahnloser Papiertiger geworden", sagt hingegen Viola Wohlgemuth von der Umweltorganisation Greenpeace. Sie kritisiert vor allem, "dass es keine eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gibt". Man könne nur dann eingreifen, wenn Menschen durch die Umweltzerstörung von Firmen gesundheitliche Schäden erleiden. "Und das ist quasi unmöglich vor Gerichten nachzuweisen, gerade für die Betroffenen in den Produktionsländern", sagt Wohlgemuth.

Beate Streicher von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert, dass das Gesetz nur sehr große Unternehmen erfasse. Zudem fehle eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung. Das Gesetz sei ein Anfang, es reiche aber definitiv nicht aus. Die Schwächen müssten jetzt auf europäischer Ebene adressiert werden. Im Koalitionsvertrag stehe, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz einsetzt. "An diesem Anspruch muss sie sich messen lassen", sagt Streicher.

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Erstellt:
23. Dezember 2022, 08:50 Uhr
Aktualisiert:
23. Dezember 2022, 20:36 Uhr

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