MAD enttarnt mehr Extremisten in der Bundeswehr

dpa Berlin. Die Bundeswehrführung will Extremisten und Soldaten mit fehlender Verfassungstreue konsequent entfernen. Der erste Jahresbericht zu dem Thema verzeichnet auch deswegen steigende Fallzahlen. Erklärtes Ziel: eine „Null-Toleranz-Linie“.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat im vergangenen Jahr 14 Extremisten in der Bundeswehr enttarnt, darunter allein acht Rechtsextremisten. Foto: picture alliance / dpa

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat im vergangenen Jahr 14 Extremisten in der Bundeswehr enttarnt, darunter allein acht Rechtsextremisten. Foto: picture alliance / dpa

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat im vergangenen Jahr 14 Extremisten in der Bundeswehr enttarnt, darunter allein acht Rechtsextremisten.

Auch die Zahl neuer Fälle von Extremismusverdacht sei auf 482 gestiegen (Neuaufnahmen 2018: 377), heißt es im ersten Jahresbericht einer neuen Koordinierungsstelle des Verteidigungsministeriums. Als Gründe werden geänderte Arbeitsweisen und ein verstärktes „Sensorium“ genannt. Der Bericht wurde dem Parlament zugeleitet und lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor.

Insgesamt habe das Personalamt im vergangenen Jahr 49 Personen wegen extremistischer Verfehlungen entlassen, heißt es. Unter den 14 erkannten Extremisten seien auch vier Islamisten und zwei sogenannte Reichsbürger/Selbstverwalter, die den deutschen Staat und seine Gesetze nicht anerkennen. Im gesamten Jahr 2018 waren sieben Extremisten enttarnt worden, darunter vier Rechtsextremisten und drei Islamisten.

Der MAD bedient sich bei der Verortung der Fälle einer Art Farbenlehre: Gelb kennzeichnet Verdachtsfälle. Grün sind Fälle, bei denen ein Verdacht ausgeräumt wurde. Orange bedeutet, dass mindestens fehlende Verfassungstreue festgestellt wurde - im vergangenen Jahr gab es davon 38 Fälle. Rot sind die erkannten Extremisten.

Extremismus wird festgestellt, wenn aktive Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung - teils auch mit Gewalt - nachgewiesen werden. Paragraf 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes nennt dazu ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen demokratische Freiheiten und Rechte, die Unabhängigkeit der Justiz oder gegen die im Grundgesetz formulierten Menschenrechte richten.

Im vergangenen Jahr habe es im rechtsextremistischen Spektrum neue Entwicklungen gegeben, schreiben die Autoren. Eine Rolle spiele die Ideologie der „Neuen Rechten“. Als Protagonisten werden die „Identitäre Bewegung“ (IB) genannt sowie die „Junge Alternative“ und der „Flügel“ der AfD - die beiden letztgenannten wurden im vergangenen Jahr durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu Verdachtsfällen erhoben.

„Ausländer- bzw. fremdenfeindliche Aussagen in sozialen Medien stellten den größten Anteil am Aufkommen für die Verdachtsfallbearbeitung des MAD dar“, heißt es in dem Bericht. Genannt werden auch „klassische Propagandadelikte“, wie das Abspielen rechtsextremistischer Musik in militärischen Liegenschaften, Propagandamaterial und die Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen. „Stabil und auf niedrigem Niveau blieb die Zahl von Mitgliedschaften in rechtsextremistischen Gruppierungen, Organisationen und Parteien.“

In dem Bericht wird auf die Häufung rechtsextremistischer Vorfälle beim Kommando Spezialkräfte (KSK) hingewiesen. Generell gelte: Je jünger und niedriger im Dienstgrad, desto höher ist die Zahl der Verdachtsfälle. An Standorten mit älteren und im Dienstgrad höheren Soldaten sei dagegen die Zahl rechtsextremistischer Verdachtsfälle sehr niedrig.

Einen besonderen Blick richtete der MAD im vergangenen Jahr auf Reservisten. Es seien 773 Reservisten „dauerhaft von der Dienstleistungspflicht zurückgestellt“, weil es Zweifel an der Verfassungstreue oder auch Bezüge zum Extremismus gegeben habe. Wenige neue Verdachtsfälle in der Bundeswehr gab es 2019 wegen Linksextremismus (9) und Ausländerextremismus (17).

Die neuen Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle im Verteidigungsministerium war im Oktober 2019 eingerichtet worden. Sie soll nach Kritik an der Arbeit des MAD mehr Transparenz herstellen und auch die Folgen der Einstufungen - beispielsweise Entlassungen - im Blick behalten.

„Extremismus hat in der Bundeswehr keinen Platz. Anspruch und Ziel der Bundeswehr ist es, sowohl erkannte Extremisten als auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen bzw. von ihr fernzuhalten“, heißt es dazu in dem Bericht.

Zum Artikel

Erstellt:
3. März 2020, 14:38 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen