Mann soll Mithäftling in Zelle vergewaltigt haben

44-Jähriger schweigt zu den Vorwürfen – Angeklagter stimmt vor Gericht seiner Abschiebung zu

Prozess - Der Angeklagte schweigt zum Vorwurf.

Stuttgart Die Nerven lagen blank, die Folgen sind weitreichend. Weil sich zwei Untersuchungshäftlinge in einer Zelle im Gefängnis in Stammheim über das Fernsehprogramm gestritten haben, muss sich einer der beiden wegen Vergewaltigung vor der 5. Strafkammer des Landgerichts verantworten. Der Prozess wird einen überraschenden Gang nehmen.

Der 44-jährige Angeklagte hatte in der Nacht zum 9. Juni dieses Jahres ein TV-Programm mit freizügig gekleideten Damen ­sehen wollen – sein vier Jahre jüngerer ­Zellengenosse nicht. Es kam zum Streit, der 44-Jährige pfefferte das TV-Gerät an die Wand. Dann beruhigte sich die Situation. Kurze Zeit später packte der Angeklagte den 40-Jährigen jedoch am Hals, brachte ihn zu Boden und riss ihm die Hose vom Leib. Seine Versuche, das Opfer zu penetrieren, schlugen fehl. Daraufhin prügelte er den 40-Jährigen und biss ihm laut Anklage in die Oberschenkel sowie in die Genitalien. Als die Justizbeamten dazukamen, griff er auch sie an.

Die Staatsanwältin wirft dem Mann aus dem pakistanischen PeshawarVergewaltigungund Körperverletzung vor. In U-Haft sitzt er wegen Körperverletzung, Widerstands und Sachbeschädigung. Er war nach Stuttgart verlegt worden, weil er zuvor in mehreren anderen Haftanstalten für Ärger gesorgt hatte.

Zu den Vorwürfen will der Angeklagte nichts sagen. Das ist aber auch nicht notwendig, da der Prozess einen ungewöhnlichen Verlauf nimmt. Vorsitzender Richter Volker Peterke teilt mit, dass der Mann laut Innenministerium am 22. Januar 2019 abgeschoben werden soll. Falls er dagegen Rechtsmittel einlegen sollte, sei dieses Datum nicht zu halten, die pakistanischen Behörden würden ihn nicht mehr zeitnah zurücknehmen. Ein neues, aufwendiges Ausweisungsverfahren müsste eingeleitet werden.

Richter Peterke sieht es pragmatisch. Er stellt in Aussicht, alle Verfahren gegen den 44-Jährigen einzustellen – falls er seiner Abschiebung zustimmt.

Das tut er nach Rücksprache mit seinem Verteidiger. Die Staatsanwältin und Nebenklägervertreter Bernhard Krinn geben ebenfalls ihr Plazet. Das heißt, der Pakistaner darf Deutschland nach seiner Ausweisung zehn Jahre lang nicht mehr betreten. Tut er es doch, wird mindestens das Vergewaltigungsverfahren wieder aufgenommen.

Der siebenfache Vater war erst vor gut zwei Jahren nach Deutschland gekommen. Zuvor hatte er in der Türkei in einer Schuhfabrik gearbeitet. Nach seiner Festnahme landete er im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, wo er seltsame Dinge von sich gegeben haben soll. „Ich war in Pakistan ein vermögender und einflussreicher Mann mit übernatürlichen Fähigkeiten“, so der 44-Jährige damals. Er könne Gedanken lesen, als Herrscher über die Natur das Wetter beeinflussen, und überhaupt sei er ein wahrer Frauentyp, dem die Damenwelt nur so hinterherlaufe. In Deutschland habe Letzteres aber nicht so gut geklappt. „Das habe ich nicht gesagt“, behauptet der Mann jetzt.

Der Geschädigte stammt übrigens aus ­Algerien. Auch gegen ihn liegt eine Ausweisungsverfügung vor.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.justizvollzugsanstalt-in-adelsheim-freispruch-fuer-gefaengnispsychologin-in-sexuellem-missbrauchsfall.ee6d3cf1-a74c-49c9-8533-31ef056879fa.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-gabel-attacke-in-ulmer-strafvollzug-opfer-wohl-schwerer-verletzt-als-angenommen.bf5d75eb-19ec-49a9-bad1-ce34d3cc69e7.html

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Erstellt:
13. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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