Nach Drohschreiben und Brandbombe: Paar muss in Haft

dpa Stuttgart. Sie verschickten Drohschreiben, um das System zu ändern. An Politiker, Verbände, Gerichte. Alles erfolglos. Dann wollten sie Taten folgen lassen - und scheiterten erneut. Nun muss ein Paar aus Stuttgart ins Gefängnis.

Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Als der Richter das Urteil begründet, sucht der Mann auf der Anklagebank verloren Halt im Raum. Er schaut immer wieder seine Anwälte an, als könne er nicht fassen, was da gerade um ihn herum passiert. Er fasst sich zitternd an die Stirn, zupft am Mundschutz. Seine Lebensgefährtin ist bei ihm, sie sitzt nur einen Meter weiter auf derselben Stuttgarter Gerichtsbank. Fast cool wirkt sie, abgeklärt auch. Dabei wollten die beiden eigentlich das System verändern. Und ernteten nach ihrem Scheitern doch nur das Mitgefühl der Kammer im Landgericht.

Mit Dutzenden Drohschreiben an Spitzenpolitiker und Verbände, an Gerichte und Behörden wollte das Paar Angst und Schrecken verbreiten. Für die Briefe und für einen letztlich missglückten versuchten Brandanschlag auf die Bundesagentur für Arbeit müssen die beiden 39-Jährigen nun in Haft. Das Landgericht verurteilte sie am Dienstag wegen versuchter Nötigung, Bedrohung und versuchter Sachbeschädigung in zahlreichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils zwei Jahren und vier Monaten. Damit blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf je dreieinhalb Jahre Haft plädiert hatte.

Die beiden hätten die Schattenseiten des Lebens kennengelernt, sagte der Richter beim Verlesen der Urteilsbegründung. Doch sie hätten gemeinsame politische Ideen gehabt. „Den Angeklagten war aber klar, dass sich ihre Ziele in gewöhnlichem politischem Diskurs nicht durchsetzen ließen“, sagte der Richter. Also verschickten sie die Drohschreiben an Politiker wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), an den Bundesgerichtshof, mehr als ein Dutzend Innenminister, an Bundestagsabgeordnete und Verkehrsverbünde.

Darin drohte das in Stuttgart gemeldete Duo zwischen Dezember 2019 und Oktober 2020 mit Gewalt und forderte die Empfänger der Briefe unter anderem auf, politische Häftlinge freizulassen, das bedingungslose Grundeinkommen einzuführen, die Polizei abzuschaffen und Schwarzfahrer nicht länger zu verfolgen. Den Schreiben legten sie Platzpatronen, Streichhölzer oder Messer bei, Gaspatronen auch und Grillanzünder.

Die Briefe unterzeichnete das Paar mit der Kennzeichnung „MIlitantE ZellE (MIEZE) - vereint im Kollektiv der Revolutionären Aktionszellen (RAZ)“. Eine fiktive Gruppe. „Um mehr zu erscheinen als sie tatsächlich waren, behaupteten die Angeklagten, Teil einer revolutionären Zelle zu sein“, erklärte der Richter. Auf die Unterstützung der einschlägigen Szene konnten sie nicht hoffen.

Aber sämtliche Schreiben aller fünf Drohbriefwellen blieben erfolglos. Also beschloss das Paar nach Überzeugung des Gerichts, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Der nächtliche Anschlag auf ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg im vergangenen August missglückte allerdings, weil der Brandsatz nicht zündete. Absicht oder nicht? „Wir können das nicht mehr nachstellen“, hieß es von Seiten der Kammer. Auch den westfälischen Fleischunternehmer Clemens Tönnies hatten die beiden im Visier. In der Nähe seines Anwesens in Rheda-Wiedenbrück legten sie Brandsatzzubehör ab, um zu drohen.

Auf die Spur des Paares waren die Ermittler unter anderem durch Videoaufzeichnungen an einem Tatort gekommen. Zudem waren DNA-Spuren an Drohschreiben und Tatorten gefunden worden. Das Duo war zuvor nicht wegen politisch motivierter Straftaten aufgefallen. Es hatte unter anderem in Stuttgart gewohnt, war aber zuletzt ohne festen Wohnsitz. Der Mann und die Frau wurden im Oktober 2020 festgenommen.

© dpa-infocom, dpa:210629-99-190973/5

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Erstellt:
29. Juni 2021, 15:43 Uhr

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