Polen: Abtreibung wegen Fehlbildung verfassungswidrig

dpa Warschau. Schon bisher verfügte Polen über eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nun hat das Verfassungsgericht in Warschau eine der letzten Ausnahmeregelungen für gesetzeswidrig erklärt - zum Entsetzen von Frauenverbänden und Ärzten.

Schon 2018 wurde in Polen das Abtreibungsgesetz verschärft - damals gab es große Protestaktionen. Foto: Alik Keplicz/AP/dpa

Schon 2018 wurde in Polen das Abtreibungsgesetz verschärft - damals gab es große Protestaktionen. Foto: Alik Keplicz/AP/dpa

Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin äußerst strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen für verfassungswidrig.

Damit fällt eine der letzten Ausnahmen vom generellen Abtreibungsverbot in dem streng katholisch geprägten Land weg. Nach Ansicht der Richter verstößt die bisherige Regelung gegen das in der Verfassung garantierte Recht auf Leben.

Das Gericht habe mit einer Mehrheit der Senatsmitglieder entschieden, gab die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Julia Przylebska, bekannt. 2 der 13 Richter gaben eine abweichende Meinung ab. Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der Gesetzeslage an das höchste Gericht gewandt.

Im Jahr 2019 wurden in polnischen Krankenhäusern nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt - in 97 Prozent der Fälle aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen. Schwangerschaftsabbrüche bleiben nach Vergewaltigungen möglich - oder wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr sind.

Frauenrechtsorganisationen kritisierten das Urteil. Die Zahl der illegalen Abtreibungen mit gefährlichen Methoden werde damit steigen. Krystyna Kacpura von der Organisation für Frauenrechte und Familienplanung sagte: „Es ist grausam und verstößt gegen Menschenrechte, wenn Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft zu Ende zu führen, obwohl der Fötus schwer geschädigt ist.“ Das sei „institutionalisierte Gewalt des Staates gegen Frauen“.

Die Organisation geht davon aus, dass jedes Jahr 120 000 bis 150.000 polnische Frauen in Nachbarländer ausweichen, in denen es liberalere Gesetzgebungen gibt. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung stattgefunden hat und eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten wurde.

Auch Ärztegruppen protestierten gegen die Entscheidung des Gerichts. Sie setze das Leben und die Gesundheit schwangerer Frauen aufs Spiel, hieß es. Mehr als 900 Ärzte unterzeichneten vor dem Urteil einen entsprechenden Appell.

Die Opposition zweifelt an der Legitimität des Verfassungsgerichts. Die EU-Kommission hatte 2017 ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen eingeleitet, weil sie den dortigen Rechtsstaat bedroht sieht. Die bisherige Abtreibungsgesetzgebung ging auf einen Kompromiss aus dem Jahr 1993 zurück, mit dem sich in einer Umfrage von 2019 die Hälfte der Polen zufrieden erklärte.

© dpa-infocom, dpa:201022-99-44438/2

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Erstellt:
22. Oktober 2020, 17:57 Uhr

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