Polens Oberstes Gericht: Justizreform teilweise rechtswidrig

dpa Warschau. Im Streit um die Justizreformen in Polen hat das Oberste Gericht des Landes die neu geschaffene Disziplinarkammer für nicht rechtens erklärt. Die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, hieß es in der Begründung.

Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt ein Banner mit der Aufschrift „Konsytucja“ (Verfassung). Polens oberste Richter halten die Disziplinarkammer für rechtswidrig. Foto: Natalie Skrzypczak/dpa

Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt ein Banner mit der Aufschrift „Konsytucja“ (Verfassung). Polens oberste Richter halten die Disziplinarkammer für rechtswidrig. Foto: Natalie Skrzypczak/dpa

Die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau erweiterte aus Sicht von Kritikern in den vergangenen Jahren systematisch die Möglichkeiten zu politischem Einfluss auf das Justizsystem.

Erst im November hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Angelegenheit zurück an das Oberste Gericht in Polen verwiesen. Das Oberste Gericht hatte seinerzeit den EuGH eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte.

Die Disziplinarkammer ist ein Schlüsselelement der von der PiS initiierten Justizreformen. Die neue Kammer wurde bislang mit zehn Mitgliedern besetzt; die meisten sind Staatsanwälte aus der Umgebung von Justizminister Zbigniew Ziobro und andere PiS-nahe Juristen. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.

Ernannt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Präsidenten der Republik, ausgewählt vom Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Das Oberste Gericht argumentierte nun, der Landesjustizrat sei nicht ausreichend unabhängig von Parlament und Regierung. Daher sei auch die Disziplinarkammer nicht als unabhängiges Organ der Justiz anzusehen.

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Erstellt:
5. Dezember 2019, 15:29 Uhr

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