Polizei darf in Einzelfällen auf Corona-Daten zugreifen

dpa/lsw Stuttgart. Die Polizei darf von Dienstag an bei konkreten Anlässen auf Daten von Gesundheitsämtern über mit dem Coronavirus infizierte Personen zugreifen. An diesem Tag tritt die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden und Polizei in Kraft, wie das Innenministerium am Montag mitteilte.

In Westen gekleidete Polizisten stehen in der Stadt. Foto: Silas Stein/dpa/Illustration

In Westen gekleidete Polizisten stehen in der Stadt. Foto: Silas Stein/dpa/Illustration

Die Verordnung sei ein großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Coronavirus für die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und die Polizisten, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung.“ So könnten von den Beamten rechtzeitig Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Auch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) lobte die Maßnahme: „Der Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern und Polizei läuft zentral und sicher über das Landesgesundheitsamt. Damit ist landesweit ein einheitliches Verfahren sichergestellt.“ Es sei gelungen, Gesundheitsschutz und Datenschutz miteinander in Einklang zu bringen.

Die Opposition hatte die Weitergabe sensibler Daten vergangene Woche scharf kritisiert. Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg hatten nach Angaben des Landesdatenschützers Stefan Brink Daten mit Klarnamen von coronainfizierten Personen an die Polizei weitergegeben.

Zum Artikel

Erstellt:
4. Mai 2020, 15:15 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen