Neue Befugnisse geplant

Reform des Bundespolizeigesetzes: Diesmal soll es sitzen

Die Reform des Bundespolizeigesetzes ist schon mehrfach gescheitert: 2021 im Bundesrat, 2024 am Bruch der Ampel-Koalition – dann an einer Abstimmungspanne im Bundestag. Jetzt folgt ein neuer Anlauf.

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, spricht bei der 50. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.

© Fabian Sommer/dpa

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, spricht bei der 50. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.

Der Bundestag wiederholt an diesem Freitag eine Abstimmung, die eigentlich längst schon abgehakt sein sollte: Es geht um das Bundespolizeigesetz. Im Juli war einige Tage nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschiedet hatte, eine Panne aufgefallen.

Im Gesetzestext heißt es einleitend: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen“ – es hätten also mindestens 316 der 630 Abgeordneten mit Ja stimmen müssen. Üblicherweise wird in solchen Fällen eine namentliche Abstimmung mit Stimmkarten angesetzt, um die exakte Zahl von Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zu ermitteln.

Keine Abstimmung mit Stimmkarten

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour ließ die Abgeordneten – wie bei einfachen Abstimmungen üblich – aber nur für Ja, Nein und Enthaltung aufstehen. Das exakte Abstimmungsergebnis war so nicht feststellbar. Ohnehin wären für die nötigen 316 Stimmen deutlich zu wenige Parlamentarier im Saal gewesen.

Warum die Beamten des Bundesinnenministeriums die sogenannte Kanzlermehrheit in den Entwurfstext geschrieben hatten, fragten sich Abgeordnete hinterher. Denn dass dies bei diesem Reformvorhaben nötig ist, bezweifeln einige Innenpolitiker.

Die Reform gilt als überfällig

Teile des Bundespolizeigesetzes stammen noch aus dem Jahr 1994. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei nun Befugnisse für die Telekommunikationsüberwachung bekommen.

Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.

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Erstellt:
24. September 2026, 18:06 Uhr

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