Sachsen: AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten antreten

dpa Leipzig.

Die AfD in Sachsen darf nur mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig endgültig. Damit zieht die AfD zwar mit weniger Kandidaten ins Rennen als geplant - ursprünglich hatte die Landesliste 61 Plätze umfasst. Auf der anderen Seite bedeutet das Urteil einen Teilerfolg für die Partei, denn der Landeswahlausschuss hatte wegen Formfehlern nur 18 Kandidaten zugelassen. Die AfD kündigte dennoch eine Beschwerde im Wahlprüfungsausschuss des neuen Landtages an.

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16. August 2019, 19:00 Uhr
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