Verpflichtende Videoüberwachung

So geht die Regierung gegen Tierquälerei in Schlachthöfen vor

Ab 2028 müssen Betriebe, in denen Tiere geschlachtet werden, den kompletten Vorgang per Kamera dokumentieren. Doch eine wichtige Ausnahme stößt Tierschützern auf.

Zerlegte Schweine hängen in einem Kühlhaus in Niedersachsen. Ob bei der Schlachtung alles gesetzeskonform zugegangen ist, soll künftig per Videoüberwachung dokumentiert werden.

© Sina Schuldt/dpa

Zerlegte Schweine hängen in einem Kühlhaus in Niedersachsen. Ob bei der Schlachtung alles gesetzeskonform zugegangen ist, soll künftig per Videoüberwachung dokumentiert werden.

Von Dominik Guggemos Große Schlachtbetriebe müssen ab dem 1. Januar 2028 eine verpflichtende Videoüberwachung einführen. Ziel der Maßnahme: die Vermeidung von Tierquälerei. „Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, findet Agrarminister Alois Rainer (CSU). Skandal in Tönnies-Betrieb „Aktuell öffentlich gewordene Misshandlungen von Schweinen in einem großen Schlachtbetrieb zeigen, wie wich...

Wir freuen uns, daß Sie sich für einen Artikel unseres Angebots bkz+ interessieren.

Wenn Sie jetzt das Online Plus-Abonnement mit unserem Service bkz+ abschließen, können Sie sämtliche Artikel auf bkz.de lesen, die mit einem „+“ markiert sind.

Das Online Plus-Abonnement kostet € 9,90 pro Monat und ist jederzeit kündbar.

Schließen Sie jetzt ein Abonnement ab:

Online Plus-Abonnement

Sie haben bereits ein Print- oder E-Paperabo?

Kostenloser Zugang zu bkz+

Sie sind bkz+ Abonnent? Hier einloggen

Zum Artikel

Erstellt:
5. November 2026, 15:38 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen