Hohe Beiträge, noch höheres Defizit

Steht die Pflegeversicherung vor der Pleite?

Bei den Pflegekassen droht ein Milliardendefizit. Und die Lage spitzt sich aus ihrer Sicht weiter zu. Sie drängen die Bundesregierung zum raschen Handeln. An Pflegebedürftige richten sie eine eindringliche Botschaft. Am Ende muss der Staat eingreifen, doch der Bundeshaushalt lässt kaum noch Spielraum zu. Wie also geht es weiter?

Welche Unterstützung man bekommt, hängt vom Pflegegrad und den Umständen der Pflege ab.

© Angelika Warmuth/dpa

Welche Unterstützung man bekommt, hängt vom Pflegegrad und den Umständen der Pflege ab.

Von Markus Brauer

Die Pflegekassen schlagen wegen eines immer größeren Finanzlochs Alarm. „Die Pflege ist akut in Not“, sagt Oliver Blatt, Chef des zuständigen GKV-Spitzenverbands. Schon bis Ende dieses Jahres fehlten schätzungsweise 500 Millionen Euro. Im nächsten Jahr klaffe sogar eine Lücke von zehn Milliarden Euro. Blatt brachte eine kurzfristige Finanzspritze des Bundes ins Spiel und forderte zugleich, die geplante Pflegereform rasch anzugehen.

Der GKV-Spitzenverband spricht für die soziale Pflegeversicherung, also die gesetzlichen Kassen mit knapp 75 Millionen Versicherten. Rund sechs Millionen Menschen bezogen 2025 Leistungen von ihr. Die Finanznot der Pflegekassen wird mittelfristig wahrscheinlich für fast alle im Land spürbar , sei es als Beitrags- oder Steuerzahler oder als Pflegebedürftige.

Was das akute Finanzloch für Pflegebedürftige heißt

„Im Oktober werden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren“, warnt Blatt. Zugleich beruhigt er: „Die Pflege kann nicht pleitegehen.“ Es werde Mechanismen geben, den Fehlbetrag zu decken. „Zur Not wird uns dann der Bund sicherlich eine schnelle Liquidität geben.“

Blatt: „Da muss man sich als Pflegebedürftiger keine Sorgen machen.“ Die Pflegeleistungen würden bezahlt. Aber die soziale Pflegeversicherung pfeife „aus dem letzten Loch“.

Wie es zur finanziellen Schieflage gekommen ist

„Wenn die Ausgaben fast dreimal stärker steigen als die Einnahmen, dann ist die Dramatik offensichtlich“, erklärt Blatt. Von Januar bis Ende Juni gingen die Ausgaben der Pflegeversicherung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um elf Prozent auf 39,5 Milliarden Euro hoch. Dagegen wuchsen die Beitragseinnahmen nur um 3,9 Prozent.

So lief in der ersten Jahreshälfte laut Statistik des Spitzenverbands ein Defizit von 770 Millionen Euro auf, bis zum Jahresende würden es 1,2 Milliarden Euro. Dabei hat der Bund den Pflegekassen dieses Jahr schon mit einem Darlehen über 3,2 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen. Sonst läge das „ehrliche Ergebnis“ bei minus 4,4 Milliarden Euro, rechnet der Spitzenverband vor.

Was die Kosten treibt

Haupttreiber sei die steigende Zahl von Menschen, die Leistungen in Anspruch nähmen, konstatiert der Verbandschef: 2025 waren es rund 370.000 mehr als ein Jahr zuvor. Seit 2017 habe sich die Zahl von drei auf sechs Millionen in etwa verdoppelt. Das liege nicht nur an der Alterung der Gesellschaft, sondern daran, dass die Politik den „Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet“ habe als von der Wissenschaft empfohlen.

Im Klartext: Die Kriterien für eine Pflegebedürftigkeit wurden weiter gefasst und mehr Menschen als früher können Leistungen aus der Versicherung beziehen. Zu Buche schlagen den Angaben zufolge auch steigende Milliarden-Zuschläge der Pflegekassen, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bei fälligen Eigenanteilen für die reine Pflege entlasten sollen.

Was die Pflegekassen kurzfristig fordern

„Die Finanzen der Pflegeversicherung müssen jetzt sehr kurzfristig stabilisiert werden, und mittel- bis langfristig brauchen wir eine strukturelle Reform“, fordert Blatt. So soll der Bund aus Sicht der Kassen rasch 5,2 Milliarden Euro „Schulden aus der Coronazeit“ bei der Pflegeversicherung zurückzahlen. Zudem soll der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen, die bisher von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Das wären 5,3 Milliarden Euro.

Die erwartete Finanzlücke von zehn Milliarden Euro 2027 wäre damit aus Sicht der Pflegekassen gestopft, allerdings zulasten des Bundeshaushalts, der ebenfalls auf Kante genäht ist. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund stellten sich hinter diese Forderungen.

Die Kassen richten darüber hinaus ein Anliegen an die Länder: Sie sollten ihrer Verpflichtung zur Übernahme von Investitionskosten bei Pflegeheimen nachkommen, sagte Blatt. Damit könnte sich der Eigenanteil von Pflegebedürftigen in Heimen von zuletzt 3000 Euro monatlich „sofort“ um rund 500 Euro verringern.

Wie sich die Kassen die Reform vorstellen

Mittelfristig geht es aus Sicht der Kassen um „unbequeme Entscheidungen“: Der Zugang zur Pflege solle überprüft werden. Damit würden womöglich wieder weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Auch könne man die „Einnahmeseite“ in den Blick nehmen, obwohl es niemanden begeisterte, wenn an der Beitragsschraube gedreht würde, meint Blatt.

Beitragserhöhungen wiederum träfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Seit 2025 liegt der Beitragssatz bei 3,6 Prozent des Arbeitsentgelts oder der Rente. Kassenmitglieder ohne Kinder zahlen 4,2 Prozent. Für Mitglieder mit zwei oder mehr Kindern wird ein geringerer Beitrag fällig.

Was die Politik plant

Eine Pflegereform ist bereits in Vorbereitung und soll noch im September durch das Kabinett, wie ein Sprecher von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) mitteilt. Details sind aber offen. Zu den neuen Zahlen des GKV-Spitzenverbands und der Forderung nach einer Finanzspitze äußert sich der Sprecher nicht.

Linnemann hat einen Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU) auf dem Tisch. Dieser sieht Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen vor. Schwarz-Rot will allgemeine Beitragserhöhungen vermeiden. Doch wird erwogen, den Pflegebeitrag für Kinderlose leicht auf 4,3 Prozent anzuheben.

Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade könnten angehoben werden. Warken hatte eine Kürzung der Renten-Beitragszahlungen für pflegende Angehörige angepeilt. Darauf will Linnemann aber möglichst verzichten.

Details der schwarz-roten Pflegereform

  • Pflegebeiträge I: Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte erhöht werden, so dass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,3 Prozent steigt. Dies soll 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einbringen. Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen.
  • Pflegebeiträge II: Wie bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 angehoben werden.
  • Heimpflege: Vielen Pflegebedürftigen machen immer höhere Eigenanteile zu schaffen. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten. Als Entlastung für Heimbewohner gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Hier ist eine Streckung von je sechs Monaten geplant: So soll der Eigenanteil für die reine Pflege nicht in den ersten 12 Monaten, sondern den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gedrückt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll dann auch nicht schon ab dem vierten Jahr im Heim greifen, sondern sechs Monate später.
  • Pflegeleistungen: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr punktuell per Gesetz an die Kostenentwicklung angepasst werden, sondern ab 2028 nach einem neuen Mechanismus. Kommen soll dann eine jährliche Erhöhung gemäß der Inflationsentwicklung, und zwar jeweils zum 1. Juli wie bei der regelmäßigen Rentenerhöhung. Das soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
  • Pflege-Einstufungen: Eine Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Pflegebedürftigen rasant auf mehr als sechs Millionen gestiegen ist. Seitdem stark erweiterte Kriterien für das Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium. Niemand verliere wegen neuer Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.
  • Prävention: Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf „Pflegebegleitung“ durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gezielt zu altersbedingten Erkrankungen bekommen.
  • Weitere Regelungen: Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen sollen gekürzt werden. Ausgesetzt werden soll die Vorgabe, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen dürfen, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen. Hintergrund ist auch, dass stark gestiegene Löhne auf Eigenanteile der Heimbewohner durchschlagen.

Was Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen

Für die Arbeitgeber warnte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter vor Beitragserhöhungen. Vielmehr müsse man in der Pflegeversicherung priorisieren und Leistungen auf jene konzentrieren, die dauerhaft und intensiv auf Pflege angewiesen seien. „Leistungen sollten deshalb grundsätzlich erst nach einer gestaffelten Karenzzeit einsetzen“, fordert Kampeter.

Die Gewerkschaften dringen hingegen auf eine „Pflegevollversicherung“, in die alle einzahlen und die sämtliche Kosten übernimmt. „Pflege darf nicht dauerhaft zur Rutsche in die Armut werden“, mahnt  DGB-Vorstand Anja Piel. Patientenvertreter Eugen Brysch ergänzt: „Auch ist die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung anzustreben.“ (mit dpa/Sascha Meyer/Verena Schmitt-Roschmann)

Mittelfristig geht es aus Sicht der Kassen um «unbequeme Entscheidungen»: Der Zugang zur Pflege solle überprüft werden. Damit würden womöglich wieder weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

© Marijan Murat/dpa

Mittelfristig geht es aus Sicht der Kassen um «unbequeme Entscheidungen»: Der Zugang zur Pflege solle überprüft werden. Damit würden womöglich wieder weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Die Pflegeversicherung steckt in den roten Zahlen. Die Betroffenen müssen die Fehler der Politik jetzt ausbaden.

© Bernd Thissen/dpa

Die Pflegeversicherung steckt in den roten Zahlen. Die Betroffenen müssen die Fehler der Politik jetzt ausbaden.

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Erstellt:
31. August 2026, 17:56 Uhr
Aktualisiert:
31. August 2026, 18:00 Uhr

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