Strobl: Weiter alles gegen Diesel-Verbot in Stuttgart tun

dpa/lsw Stuttgart. Nach der jüngsten Niederlage vor Gericht sah der Verkehrsminister erst einmal keine rechtliche Handhabe mehr gegen schärfere Diesel-Fahrverbote in Stuttgart. Der Innenminister widerspricht.

Thomas Strobl (CDU), Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Thomas Strobl (CDU), Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Innenminister Thomas Strobl (CDU) will im Streit um die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nicht nachgeben. In einem Brief an Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) fordert er, weiter dagegen vorzugehen. „Aus meiner Sicht ist das Fahrverbot nicht verhältnismäßig und wir müssen als Landesregierung alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dieses noch zu verhindern“, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Land setzt sich mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage gegen ein Urteil aus dem Jahr 2017 zur Wehr, das Fahrverbote vorschreibt. Ein Eilantrag, mit dem die Regierung einen Aufschub erreichen wollte, bis über die Abwehrklage entschieden ist, hatte keinen Erfolg. Es sei nun oberste Pflicht, die von den Richtern aufgezeigten Mängel in dem Antrag zu beheben, die notwendigen Daten zu erheben und dem Gericht erneut vorzutragen, schrieb Strobl. Das Gericht habe klar aufgezeigt, dass Fahrverbote vermeidbar seien.

Hermann hatte nach der Ablehnung des Eilantrags betont, dass bis zur Entscheidung über die Abwehrklage alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Strobl sieht das anders und verweist auf gute Halbjahreswerte bei der Schadstoffbelastung. Er bitte Hermann „ausdrücklich“, dafür Sorge zu tragen, dass das entsprechende Gutachten für das laufende und kommende Jahr zeitnah fortgeschrieben wird, „und wir damit noch vor dem 30. September 2020 einen neuerlichen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen können“.

Im Verkehrsministerium zeigte man sich wenig angetan von Strobls Ausführungen. „Die Untersuchungen unter Einbeziehung der Halbjahresmesswerte laufen bereits“, sagte ein Sprecher. Am Ende komme es aber darauf an, dass der EU-weit gültige Grenzwert übers gesamte Jahr hinweg eingehalten wird, betonte er. Und: „Im Übrigen braucht das Verkehrsministerium keine derartigen Ratschläge aus anderen Ressorts.“

Hermann hatte Strobl zuvor in einem Schreiben darum gebeten, die Polizei anzuweisen, bis dahin bei Verstößen gegen das Fahrverbot noch keine Bußgelder zu verhängen. Strobls Brief ist die Antwort darauf. Formal gilt das Fahrverbot seit dem 1. Juli, faktisch aber noch nicht, da noch nicht alle notwendigen Schilder aufgestellt sind. Sollte die Beschilderung vor dem 30. September abgeschlossen sein, werde die Polizei etwaige Verstöße lediglich verwarnen, schrieb Strobl als Antwort. „Alles andere stand nie zur Debatte und würde auch nicht auf meine Zustimmung treffen.“

Zum Artikel

Erstellt:
23. Juli 2020, 13:47 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen