Tierwohl-Logo soll zweimal im Jahr kontrolliert werden

dpa Berlin. Die Regierung arbeitet schon länger an einem Siegel, das Verbrauchern höhere Standards etwa beim Platz im Stall anzeigen soll. Doch noch immer schwelt Streit. Und wie sollen die Vorgaben überwacht werden?

Die frühere Agrarministerin Künast kritisiert die Pläne von Landwirtschaftsministerin Klöckner für ein freiwilliges Tierwohl-Logo und fordert eine verbindliche Kennzeichnung. Foto: Peter Steffen

Die frühere Agrarministerin Künast kritisiert die Pläne von Landwirtschaftsministerin Klöckner für ein freiwilliges Tierwohl-Logo und fordert eine verbindliche Kennzeichnung. Foto: Peter Steffen

Supermarktkunden sollen Schweinefleisch aus besserer Tierhaltung bald an einem staatlichen Logo erkennen können - kommen sollen dafür auch regelmäßige Kontrollen.

Bei Verstößen gegen die Anforderungen sollen Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen drohen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das „Tierwohlkennzeichen“ vor, das Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) von 2020 an zunächst für Schweinefleisch einführen will. Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen dann aber festgelegte Kriterien einhalten.

Über das seit langem geplante Vorhaben gibt es aber weiterhin Streit. Die Grünen forderten erneut eine verbindliche Kennzeichnung. „Ein freiwilliges Label macht aus armen Schweinen keine glücklichen Sauen“, sagte die Ernährungsexpertin und frühere Agrarministerin Renate Künast am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

In der großen Koalition gibt es ebenfalls noch Klärungsbedarf, denn auch von der SPD kommen solche Forderungen. Der Entwurf sieht aber nach wie vor Freiwilligkeit vor. Eine rein national verpflichtende Kennzeichnung sei wegen einer Diskriminierung von EU-Ausländern - vergleichbar mit der Pkw-Maut - de facto nicht möglich, bekräftigte das Ministerium am Freitag. Klöckner plant dazu aber eine deutsche Initiative in der EU.

Ärger in anderen Dingen gibt es nun auch mit dem Bauernverband. Was in dem Entwurf stehe, komme einem „Offenbarungseid“ des Ministeriums gleich, wetterte Bauernpräsident Joachim Rukwied in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag). Das zielt darauf, dass bei der geplanten Verordnung zu den konkreten Anforderungen an Tierhaltung, Transport und Schlachtung das Umweltministerium mit ins Boot soll.

Wenn solche Vorgaben nur noch „im Einvernehmen“ mit dem Umweltressort festgelegt werden könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitze, habe er „große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis“, warnte Rukwied. Das Agrarministerium verwies dagegen auf übliche Abstimmungen zwischen Ressorts. „Das Tierwohlkennzeichen-Gesetz soll auch dazu dienen, das Image der Landwirtschaft zu verbessern“, sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. „Dazu tragen derartige Einlassungen sicher nicht bei.“

Die Kontrollen, damit die Anforderungen des Logos auch eingehalten werden, sollen private Stellen übernehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft zugelassen und überwacht werden. Vorgesehen sind mindestens zwei Kontrollen im Jahr, eine davon unangekündigt. Kommen dabei „erhebliche oder wiederholte“ Tierschutzverstöße ans Licht, sollen auch direkt die zuständigen Landesbehörden informiert werden.

Der Gesetzentwurf schreibt grundsätzlich vor, dass die Anforderungen „eindeutig“ die geltenden Vorschriften übertreffen müssen. Konkret soll das die geplante Verordnung festlegen. Klöckner hatte dazu schon Kriterien vorgestellt: Das Logo soll es in drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderungen geben. In der ersten sollen Schweine demnach 20 Prozent mehr Platz im Stall haben als gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet zum Beispiel für ein Tier mit 50 bis 110 Kilogramm 0,9 statt 0,75 Quadratmeter. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Auslauf und Beschäftigungsmaterial. Transporte zum Schlachthof dürfen höchstens acht Stunden dauern - zulässig sind bis zu 24 Stunden.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, der Streit um eine verpflichtende oder freiwillige Haltungskennzeichnung lenke von den wahren Problemen in der Nutztierhaltung ab. Nötig seien gesetzliche Vorgaben für die Tiergesundheit in allen Haltungsformen. Es sei das gute Recht von Verbrauchern, dass jedes Stück Fleisch und jeder Liter Milch von gesunden Tieren stamme. Mehrere Handelsketten haben schon eine eigene Fleisch-Kennzeichnung zur Haltungsform gestartet. Das vierstufige System beginnt aber schon mit dem gesetzlichen Standard.

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Erstellt:
16. August 2019, 16:31 Uhr

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