Influencerin muss gehen

Tiktok aus der Heimat bespielt: Gericht entzieht Somalierin Flüchtlingsschutz

Einer Frau aus Somalia ist der Schutzstatus aberkannt worden. Sie hatte mehrfach aus ihrer Heimat Videos gepostet.

Wer Videos aus der Heimat postet, kann in Deutschland den Schutzstatus verlieren.

© Monika Skolimowska/dpa

Wer Videos aus der Heimat postet, kann in Deutschland den Schutzstatus verlieren.

Von Christian Gottschalk

Wer in seine Heimat reist, um dort auf Tiktok zu posten, braucht keinen weiteren Schutz in Deutschland. Das hat nun das Verwaltungsgericht in Trier entschieden. Es ging dabei um eine Frau aus Somalia, die 2017 nach Deutschland gekommen war. Sie gab damals an, dass sie aus Angst um ihre eigene Sicherheit aus ihrer Heimat geflüchtet war. Ihr Ex-Mann könne sie dort töten, auch habe sie Angst vor Genitalverstümmelung. Daraufhin wurde sie als Flüchtling anerkannt.

Furcht vor Verfolgung besteht nicht mehr

Letztes Jahr wurde bekannt, dass die Frau trotz dieser Sorgen regelmäßig freiwillig nach Somalia gereist war. Das belegten Posts in ihrem Tiktok-Kanal. Das Bundesamt für Migration widerrief ihren Schutzstatus als Geflüchtete. Zurecht, entschied nun das Verwaltungsgericht in Trier.

Das Gericht befand, dass sich die Umstände für eine Anerkennung als Flüchtling wesentlich und nicht nur vorübergehend verändert haben. Furcht vor Verfolgung bestehe nicht mehr.  Dabei falle besonders ins Gewicht, wie öffentlich die Frau ihre Aufenthalte in Somalia gemacht habe. Sie habe es „offenbar als ungefährlich“ empfunden, ihre Aufenthaltsorte einem großen Publikum mitzuteilen.

Die Argumentation der Frau, sie habe sich nicht in Somalia, sondern in Somaliland aufgehalten, und das unbeabsichtigt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Frau gab an, ihre Kinder besucht zu haben, die im Grenzgebiet von Äthiopien und Somaliland lebten. Somaliland hat sich von Somalia unabhängig erklärt, das wird allerdings von kaum einem Land der Welt anerkannt. Auch den unbeabsichtigten Grenzübertritt glaubten die Richter nicht.

Schon von anderen Gerichten verurteilt

Die somalische Influencerin, die bis vor kurzem in Mainz lebte, ist der deutschen Justiz keine Unbekannte. In Videos auf Tiktok hatte sie zu Gewalt gegen Mitglieder eines verfeindeten Clans in Somalia aufgerufen. Das Amtsgericht Mainz verurteilte sie daher vor wenigen Wochen zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro. Anfang Oktober hatte das dortige Verwaltungsgericht bereits in einem Eilverfahren entschieden, dass die Frau abgeschoben werden darf.

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Erstellt:
6. November 2026, 20:00 Uhr

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