Landgericht Stuttgart

Tod in Schwesternwohnheim: Was dem Angeklagten droht

Weil eine Frau nicht zur Arbeit erscheint, schlägt ihre Chefin Alarm. Einsatzkräfte finden die Leiche der Pflegerin in ihrem Wohnheimzimmer. Nun wird das Urteil gegen ihren Ex-Partner erwartet.

Der Ex-Partner einer getöteten Pflegerin musss sich vor dem Landgericht verantworten (Archivbild).

© Marijan Murat/dpa

Der Ex-Partner einer getöteten Pflegerin musss sich vor dem Landgericht verantworten (Archivbild).

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre ist in einem Stuttgarter Schwesternwohnheim eine Pflegerin getötet worden. Wie im ersten Fall, so muss sich auch diesmal der Ex-Partner des Opfers wegen der Tat vor dem Landgericht verantworten. 

Vor drei Jahren war eine junge Frau in dem Schwesternwohnheim ermordet worden, weil ihr damaliger Partner Unterhaltszahlungen gefürchtet hatte. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Dienstag will das Landgericht Stuttgart nun das Urteil gegen einen weiteren mutmaßlichen Mörder in dem jüngeren Fall verkünden.

In demselben Wohnheim wie beim ersten Mordfall soll diesmal ein 32 Jahre alter Angeklagter seine 31 Jahre alte Ex-Partnerin aus Eifersucht in ihrer Wohnung getötet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann. Seine Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Treffen mit einem Fotografen

Dem Mann wird vorgeworfen, die Frau am 24. Januar in dem Schwesternwohnheim geschlagen und erwürgt zu haben. Das Opfer, mit dem er nach tunesischem Recht verheiratet war, arbeitete als Pflegehilfskraft. Nach Darstellung der Anklage war der Mann eifersüchtig und gekränkt. Unter anderem soll er der Frau Vorwürfe wegen eines Treffens mit einem Fotografen gemacht haben. Wenige Tage vor der Tat soll sie sich deshalb von ihm getrennt haben.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die Trennung nicht akzeptieren wollte. Die Leiche der Frau wurde erst drei Tage nach der Tat gefunden. Die Vorgesetzte der Pflegerin hatte Alarm geschlagen, als diese an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen war.

Nach Angaben der Ermittler kannte sich das Paar seit August 2025. Seit November waren die beiden nach islamischem Recht verheiratet, eine standesamtliche Trauung gab es nicht. Die Beziehung soll nach Zeugenaussagen jedoch von Streit geprägt gewesen sein.

Zum Artikel

Erstellt:
2. November 2026, 19:26 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen