Tod von Krebspatienten: Bewährungsstrafe für Heilpraktiker

dpa Krefeld. In kurzer Folge sterben 2016 drei Patienten eines Heilpraktikers am Niederrhein. Sie waren krebskrank und alle mit einem Zellgift behandelt worden. Nun wurde der Heilpraktiker verurteilt.

Der Heilpraktiker Klaus R. (l.) und Anwältin Ursula Bissa im Landgericht in Krefeld. Foto: Henning Kaiser

Der Heilpraktiker Klaus R. (l.) und Anwältin Ursula Bissa im Landgericht in Krefeld. Foto: Henning Kaiser

Er wolle den Hinterbliebenen noch sagen, wie sehr er das Geschehene bedauere, sagt Heilpraktiker Klaus R. tränenerstickt. Er könne sich immer noch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Dann versagt ihm die Stimme.

Kurz darauf spricht das Krefelder Landgericht den 61-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig.

Das Gericht schickt den Heilpraktiker aber nicht hinter Gitter, wie vom Staatsanwalt gefordert, sondern setzt die Strafe von zwei Jahren Haft zur Bewährung aus. Es hält dem Verurteilten nach einem halben Jahr Prozessdauer zu Gute, dass er nicht vorbestraft ist, an der Aufklärung mitgewirkt hat und das Geschehen glaubwürdig bedauert.

Es attestiert ihm aber auch „schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht“ in seiner Praxis in Brüggen am Niederrhein. So habe er die Identität der gelieferten Substanzen nicht überprüft, eine ungeeignete Waage verwendet, Infusionsflaschen unzureichend beschriftet und den Einsatz von 3-Bromopyruvat mangelhaft dokumentiert.

Die Verteidigerin hatte einen Freispruch gefordert. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie mit erheblichen Risiken einließen.

Doch das Gericht sieht das anders: Der Tod der drei Patienten, einer Belgierin, einer Niederländerin und eines Niederländers, stehe deutlich im Zusammenhang zu den verabreichten Infusionen. Alle hätten einen Hirninfarkt erlitten. Es gebe für ihren Tod keine andere Erklärung als das verabreichte hochwirksame Zellgift BP-3.

Der Staatsanwalt hatte kritisiert, dass der Heilpraktiker bei der Behandlung mit Zellgift BP-3 „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt habe. Er habe seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.

Der 61-Jährige hatte dagegen beteuert, dass er den Stoff bereits monatelang mit gutem Erfolg eingesetzt habe. Er vermutete, dass der Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) bereits in anderer Qualität oder Zusammensetzung als sonst angeliefert worden sei. Er selbst sei bei der Dosierung immer gleich vorgegangen.

Die Flaschen, in denen der Wirkstoff angeliefert worden war, hatte er aber nicht aufbewahrt. „Ich wollte sie nicht weiter für Patienten verwenden, nachdem es diesen drei so schlecht ging“, hatte er gesagt. „Dass ich sie weggeworfen habe, bereue ich heute zutiefst.“

Eine Rechtsanwältin, die Hinterbliebene einer 43-jährigen zweifachen Mutter als Nebenkläger vertritt, kritisierte, dass der Heilpraktiker keinen Notarzt alarmiert und die an Brustkrebs erkrankte Frau einfach nach Hause geschickt habe, obwohl es ihr sehr schlecht ging.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, erklärte nach dem Urteil, Krebstherapien gehörten nicht in die Hände von Heilpraktikern. Der Gesetzgeber sollte dem einen Riegel vorschieben.

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Erstellt:
15. Juli 2019, 16:23 Uhr

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