Tod von Krebspatienten: Haft für Heilpraktiker gefordert

dpa Krefeld.

Ein Heilpraktiker aus Moers am Niederrhein soll wegen fahrlässiger Tötung von drei Krebspatienten für drei Jahre hinter Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Krefelder Landgericht beantragt. Der Mann habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache, tödliche Überdosis verabreicht.

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15. Juli 2019, 13:53 Uhr
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