Todesfahrer von Pirmasens: Justiz geht von Tötung aus

dpa Pirmasens. Ein Mann fährt betrunken mit seinem Auto in eine Menschengruppe vor einem Lokal in Rheinland-Pfalz. Ein Mensch stirbt, weitere werden teilweise schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun in eine bestimmte Richtung.

Ein Betrunkener ist in Pirmasens in eine Menschengruppe gefahren. Foto: Polizei Pirmasens/dpa

Ein Betrunkener ist in Pirmasens in eine Menschengruppe gefahren. Foto: Polizei Pirmasens/dpa

Nach der Fahrt eines Betrunkenen in eine Menschengruppe in Pirmasens mit einem Toten und sechs Verletzten stuft die Justiz in Rheinland-Pfalz die Tat derzeit als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

Der 51 Jahre alte Fahrer befinde sich in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses, teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit. Ein Haftgrund liege nicht vor. Noch heute sollte beim Amtsgericht ein Antrag auf Entzug der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Der Mann sei noch nicht vernommen worden, sagte die Justizsprecherin. „Er ist nicht vernehmungsfähig.“ Der Fahrer sei weder polizeibekannt noch vorbestraft. Der Staatsanwaltschaft zufolge war der Mann zuvor in dem Lokal, vor dem der Unfall geschah. Bereits in der Nacht sei ein Sachverständiger hinzugezogen worden, der ein sogenanntes Rekonstruktionsgutachten erstellt. Zudem würden Zeugen vernommen. Keine Auskunft geben konnte die Behörde zunächst auf die Frage, ob der Mann nach der Tat auf die Polizei wartete oder flüchten wollte.

Den Ermittlungen zufolge war der Mann am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht in verkehrter Richtung in einer Einbahnstraße unterwegs gewesen und in eine vor einer Gaststätte wartende Gruppe gefahren. Er hatte demnach knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Bei der Fahrt in die Gruppe erlitt ein 39-Jähriger tödliche Verletzungen, sechs Menschen im Alter zwischen 30 und 47 Jahren wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Zeugenaussagen zufolge soll der 51-Jährige kurz vor dem tödlichen Unglück bereits einen Unfall verursacht haben.

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Erstellt:
15. Juni 2020, 13:39 Uhr

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