Tödliche Liebe

17-Jähriger steht wegen Mordes an seiner Ex-Freundin vor Gericht

Mönchengladbach /DPA - Sie sollte nur ihm gehören: In Mönchengladbach steht ein 17-Jähriger vor Gericht, der seine 15 Jahre alte Ex-Freundin ermordet haben soll. Als der Jugendliche hörte, dass sie einen neuen Freund habe, sei das ihr Todesurteil gewesen. So schilderte es der zuständige Staatsanwalt Stefan Lingens zum Prozessauftakt am Montag. In einem Park in Viersen soll er die 15-jährige Iuliana R. erstochen haben – mitten am Tag, heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Dafür steht er seit Montag wegen Mordes vor Gericht. Sechs Monate nach dem aufsehenerregenden Verbrechen hat der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach begonnen – wegen des jungen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

„Der hat dieses Mädchen fürchterlich geliebt“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten, Helmuth Jenrich, vor dem Prozess. Iuliana konnte es nicht mehr ertragen, dass ihr Freund sie nur noch für sich haben wollte – keinen Kontakt zu Freunden, „immer nur er“, hatte die Polizei nach der Festnahme des Jugendlichen gesagt. Sie trennte sich von ihm, aber der 17-Jährige wollte es nicht wahrhaben. „Er hat sie – man kann sagen – als seinen Besitz betrachtet und ihr gesagt, entweder du bist mit mir zusammen oder mit keinem. Das war letztlich die Motivation für die Ermordung“, sagte Staatsanwalt Lingens unmittelbar vor dem Prozess.

Noch am Morgen des Tattags habe er zwei Freunden detailliert erzählt, dass er das Mädchen töten wolle. Aber niemand warnte sie, und niemand alarmierte die Polizei. „Die Tat hätte verhindert werden können, ganz einfach sogar“, sagte Lingens. Der 17-Jährige lauerte dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft im Juni am Bushof in Viersen auf. Sie sei im guten Glauben mit ihm in den Park gegangen, möglicherweise, um eine Aussprache zu führen. Von der Attacke sei sie überrascht worden. Der Jugendliche habe ein Messer aus der Tasche gezogen und mehrfach auf ihren Oberkörper eingestochen. Es war sommerliches Wetter, der Park war belebt. Zeugen nahmen dennoch nur wahr, wie die 15-Jährige blutend auf sie zulief und zusammenbrach. Sie starb unmittelbar danach. Dem nicht vorbestraften Bulgaren droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Bis zu dem Prozess habe er sich nicht zur Tat geäußert, sagte Lingens.

Beim Prozessauftakt wollte die Verteidigung aber eine Erklärung des Angeklagten zum Tatablauf verlesen. Darin sollte er die Bluttat schildern und die Mordmerkmale – Heimtücke und niedriger Beweggrund – ausräumen. „Wir sagen, beides ist zu verneinen“, sagte Anwalt Jenrich. Würde das Gericht dem folgen, stünde eine Verurteilung wegen Totschlags im Raum. Die Eltern von Iuliana, die alle in Viersen Iulia nannten, waren nach Angaben ihres Anwalts vor vier Jahren nach Viersen gezogen. „Sie wollten, dass es den Kindern mal besser geht“, sagte Rechtsanwalt Stefan Hahn.

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Erstellt:
11. Dezember 2018, 13:40 Uhr

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