Tödlicher Raserunfall in München: Haftbefehl wegen Mordes

dpa München. Auf der Flucht vor der Polizei missachtet ein Autofahrer mehrere rote Ampeln und rast in eine Gruppe Jugendlicher. Ein 14-Jähriger stirbt. Nun ist gegen den Fahrer Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Am Unfallort treffen sich Trauernde und stellen Kerzen auf.

Der beschädigte Unfallwagen in München-Laim. Foto: Sven Hoppe/dpa

Der beschädigte Unfallwagen in München-Laim. Foto: Sven Hoppe/dpa

Im Herbstlaub an einer Kreuzung in München stehen Grablichter, daneben liegen Kuscheltiere und Blumen: Am Tag nach dem Raserunfall in München erinnern am Unglücksort Trauernde an den getöteten 14-Jährigen. Der Jugendliche starb am Freitagabend, als ihn an einer Ampel ein Raser erfasste.

Gegen den Mann ist Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Der Autofahrer soll auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit bis zu 100 Stundenkilometern durch die Stadt gerast sein - auf der Gegenfahrbahn. Dabei missachtete er mehrere rote Ampeln und erfasste zwei Jugendliche, die eine Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Der Haftbefehl gegen den Deutschen, der noch am Samstagabend erlassen wurde, lautet unter anderem auch auf dreifachen versuchten Mord und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war bei dem Unfall am Freitag kurz vor Mitternacht selber verletzt worden und lag am Sonntag noch im Krankenhaus, wie ein Polizeisprecher sagte.

Die insgesamt vier Jugendlichen überquerten die Straße ersten Erkenntnissen nach bei Grün, als der Geisterfahrer heranraste. Dass ein Auto von rechts komme - damit rechne man schon gleich gar nicht, brachte es der Polizeisprecher auf den Punkt.

Der Anlass für die Raserei war vergleichsweise nichtig: Weil der Mann kurz zuvor auf einer Straße trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte, folgte ihm ein Streifenwagen, um ihn zu kontrollieren. Der 34-Jährige habe sofort Gas gegeben, sagte der Sprecher. Der Streifenwagen habe ihn aus den Augen verloren und nicht verfolgt. „So eine Verfolgung innerhalb der Stadt ist viel zu gefährlich.“ Stattdessen hätten die Beamten Verstärkung gerufen.

Wenig später sah die Besatzung eines hinzugekommenen Streifenwagens schon die beiden Jugendlichen auf der Straße liegen. Die Beamten hätten sofort Erste Hilfe geleistet. Der 14-Jährige sei nach dem Aufprall etwa 20 Meter durch die Luft geflogen und lebensgefährlich verletzt worden. Die 16-Jährige erlitt Knochenbrüche. Beide kamen in eine Klinik, wo der 14-Jährige starb. Zwei weitere 15 und 16 Jahre alte Jugendliche aus der Gruppe erlitten einen Schock.

Im Wagen des Unfallfahrers hätten sich bei dem Zusammenstoß die Airbags geöffnet, berichtete der Polizeisprecher. Der Mann sei verletzt worden, jedoch weitergerast. Dabei habe er einen 29 Jahre alten Autofahrer gefährdet. Dieser habe nur knapp ausweichen können und sei gegen eine Litfaßsäule geprallt. Er wurde leicht verletzt.

Kurze Zeit später habe der 34-Jährige sein Auto verlassen und versucht, zu Fuß zu flüchten. Wegen seiner Verletzungen sei er gehumpelt. In einem Park fasste ihn die Polizei schließlich. Dabei habe er Widerstand geleistet. Ob er betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer saß, war noch unklar.

Laut Polizei waren Kriseninterventionsteams im Einsatz, eines am Unfallort und eines bei der Benachrichtigung der Angehörigen. Am Samstagabend hielten Trauernde am Unglücksort eine Mahnwache ab und gedachten des getöteten Jugendlichen. Auch am Sonntag kamen immer wieder Menschen an die Unfallstelle, brachten Kerzen mit und hielten inne - unter ihnen Mitschüler des 14-Jährigen mit ihren Eltern.

Raser werden in Deutschland bei tödlichen Verkehrsunfällen in der Regel nicht wegen Mordes verurteilt. In der vergangenen Woche etwa hatte das Landgericht Stuttgart gegen einen 21-Jährigen fünf Jahre Jugendstrafe verhängt - unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt war er wegen Mordes. Der junge Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen ums Leben kamen.

Für Aufsehen hatte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt gesorgt - hier hatten die Richter die Tat als Mord gewertet. Das Landgericht verurteilte den 19 Jahre alten Fahrer nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. In Deggendorf müssen sich zurzeit zwei Männer wegen eines tödlichen Raser-Unfalls im Bayerischen Wald vor Gericht verantworten.

Das deutschlandweit erste Mordurteil wegen einer Raserfahrt wurde im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt:
17. November 2019, 17:14 Uhr

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