Unbekannte Vogelkrankheit: tote Blaumeisen melden

dpa Berlin. Die erkrankten Tiere sollen apathisch und aufgeplustert auf dem Boden sitzen und nicht vor dem Menschen fliehen. Der Naturschutzbund bittet, tote und krank wirkende Vögel zu melden.

Wer tote oder kranke Meisen findet, sollte dies unter www.NABU.de/meisensterben melden und auch Fotos senden. Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

Wer tote oder kranke Meisen findet, sollte dies unter www.NABU.de/meisensterben melden und auch Fotos senden. Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

Naturschützer registrieren derzeit ungewöhnlich viele tote Blaumeisen. Um herauszufinden, ob sich eine neue Vogelkrankheit in Deutschland ausbreitet, bittet der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), tote und krank wirkende Vögel zu melden. Vereinzelt erkrankten auch Kohlmeisen oder andere kleine Singvögel, hieß es.

„Erste Fälle wurden uns bereits Mitte März aus Rheinhessen in Rheinland-Pfalz gemeldet“, sagte Nabu-Vogelschutzexperte Marius Adrion. Inzwischen sei die Zahl auf über 150 gestiegen. „Betroffen ist bisher vor allem der Streifen vom Westerwald in Rheinland-Pfalz über Mittelhessen bis ins westliche Thüringen.“

Erkennen könne man die kranken Tiere unter anderem daran, dass sie „apathisch und aufgeplustert auf dem Boden sitzen und nicht vor Menschen fliehen“. Häufig seien Augen, Schnabel und Teile des Federkleids verklebt. Dieses Bild passe zu keiner bekannten Vogelkrankheit. Da die meisten der Tiere in der Nähe von Vogelfütterungen gefunden worden seien, rät der Nabu dazu, kein Futter und Wasser mehr anzubieten, wenn mehr als ein kranker Vogel an einer solchen Stelle beobachtet werde.

Wer tote oder kranke Meisen findet, kann dies unter www.NABU.de/meisensterben melden und auch Fotos senden. Gerade erst gestorbene Vögel sollten die Finder unter Einhaltung nötiger Hygienemaßnahmen und ohne den Vogel zu berühren luftdicht verpacken und im Eisfach aufbewahren. Nach Ostern sollten die Tiere an das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg oder nach vorheriger Rücksprache an das zuständige Kreisveterinäramt geschickt werden.

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Erstellt:
10. April 2020, 09:53 Uhr

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