Unfall im Pauschalurlaub - BGH stärkt Betroffenen den Rücken

dpa Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschaltouristen, die sich in ihrer Hotelanlage verletzen. Im Streit mit dem Reiseveranstalter um finanziellen Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ausländischen Bauvorschriften auseinandersetzen. Darum haben sich die Gerichte im Prozess zu kümmern, entschieden die obersten Zivilrichter. Das Urteil hilft einem Mann, der fast 7000 Euro von Tui fordert. Der Sohn seiner Lebensgefährtin war im Hotelzimmer auf Gran Canaria gegen die geschlossene Balkontür gelaufen und hatte sich an den Scherben verletzt.

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Erstellt:
25. Juni 2019, 16:50 Uhr
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