CDU ist sauer auf SPD-Chefin Bas

„Unhaltbarer Zustand“: Bürgergeld für mit Haftbefehl Gesuchte

Vieles ist beim Bürgergeld im Argen - so etwa, dass per Haftbefehl gesuchte Menschen in Deutschland Grundsicherung erhalten. Die CDU fragt sich, ob Bundesarbeitsministerium Bärbel Bas (SPD) das Problem ernst genug nimmt.

Der CDU ist schleierhaft, warum Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas bei einigen Reformen auf Zeit spielt.

© Kay Nietfeld/dpa

Der CDU ist schleierhaft, warum Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas bei einigen Reformen auf Zeit spielt.

Von Markus Brauer

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgeworfen, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch noch immer nicht vorgelegt zu haben. Nach wie vor würden deshalb per Haftbefehl gesuchte Menschen in Deutschland Grundsicherung kassieren, sagte Krings der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ von Montag (31. August). „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln.“

Krings erklärte, er sei „entsetzt“, weil das Arbeitsministerium von Bas offenbar keine Eile habe, diesen Zustand abzuschaffen. Bundesweit liegen dem Bericht zufolge Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor. Wie viele von ihnen die Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt.

Union und SPD hatten vor zwei Monaten beschlossen, das zu beenden. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, kritisierte Krings. Das Arbeitsministerium dürfe sich nicht hinter Datenschutz verstecken: „Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten“.

Die für die Auszahlung der Grundsicherung zuständigen Jobcenter verfügen oft nicht über die Information, dass für einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb sollen die Behörden solche Daten untereinander austauschen können. Zu klären, wie der Datenschutz dennoch gewahrt bleiben kann, ist Aufgabe der Bundesregierung.

Das Arbeitsministerium teilte mit, es werde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan gearbeitet, es könne aber noch kein Kabinettstermin genannt werden. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung „wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, betonte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. (mit AFP-Agenturmaterial)

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Erstellt:
31. August 2026, 15:40 Uhr

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