Urteil: 615 Euro Schadenersatz für totes TV-Huhn „Sieglinde“

dpa Kleve.

Für das von seinem Hund totgebissene Filmhuhn „Sieglinde“ muss der Besitzer deutlich mehr Schadenersatz zahlen - 615 Euro.
Kleve.

Für das von seinem Hund totgebissene Filmhuhn „Sieglinde“ muss der Besitzer deutlich mehr Schadenersatz zahlen - 615 Euro. Das entschied das Landgericht Kleve und verdoppelte damit die vom Amtsgericht zunächst festgelegte Summe. Im Juni 2017 hatte ein Spaziergänger am Niederrhein seinen Hund ohne Leine laufen lassen, das Tier hatte „Sieglinde“ getötet. „Sieglinde“ sei kein gewöhnliches Huhn gewesen, stellte das Gericht klar - es war etwa im ARD-Film „Wir sind doch Schwestern“ zu sehen.

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17. Januar 2020, 12:02 Uhr
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