Justiz leitet Untersuchung ein
Verdacht auf ausländische Wahlkampfhilfe für Bolsonaro-Sohn
Die brasilianische Justiz will klären, ob der Wahlkampf von Flávio Bolsonaro durch Gelder aus dem Ausland mitfinanziert worden ist. Im Blick der Ermittler steht ein von JD Vance gegründetes Netzwerk.
© Eraldo Peres/AP/dpa
Ein Straßenhändler verkauft Wahlkampf-Fahnen der Präsidentschaftskandidaten Bolsonaro und des amtierenden Präsidenten Lula da Silva, der sich um eine Wiederwahl bewirbt. (zu dpa: «Verdacht auf ausländische Wahlkampfhilfe für Bolsonaro-Sohn»)
In Brasilien hat die Justiz Ermittlungen wegen einer möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Ausland im Präsidentschaftswahlkampf des unterlegenen rechten Kandidaten Flávio Bolsonaro angeordnet. Unter die Lupe genommen werden soll das Rockbridge Network und dessen Kontakte zu brasilianischen Unternehmern, wie aus dem von Bundesrichter Flávio Dino unterzeichneten Beschluss hervorgeht. Das Netzwerk aus den USA wurde 2019 von dem heutigen US-Vizepräsidenten JD Vance mitgegründet.
Laut der brasilianischen Verfassung ist es politischen Parteien verboten, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zu erhalten. Die Untersuchung soll klären, ob ein «Zusammenhang zwischen finanziellen Mitteln, Dienstleistungen oder anderen wirtschaftlich messbaren Vorteilen und dem Wahlkampf» vorhanden ist. Rockbridge bestreitet nach einem Bericht der „Washington Post“ die Vorwürfe. Diese seien aufgrund „falscher Angaben“ zustande gekommen.
Bolsonaro flüchtete nach Wahl trotz Ausreiseverbot in die USA
Die Präsidentenwahl am Sonntag gewann der linke Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva. Wahlverlierer Bolsonaro befindet sich laut US-Medien nach einer spektakulären Flucht aus Brasilien mittlerweile in den Vereinigten Staaten. Wegen eines anderen Ermittlungsverfahrens, bei dem es um mutmaßliche Geldwäsche geht, hatte die brasilianische Justiz ihm zuvor ein Ausreiseverbot erteilt. Bolsonaro weist jegliches Fehlverhalten zurück.
Vorwurf der Manipulation
Zu prüfen ist laut dem Bundesrichter zudem, ob es „vorsätzliche Ungleichbehandlungen und algorithmische Manipulationen durch Internetunternehmen“ gegeben habe, „mit dem Ziel, Kandidaturen (...) zu begünstigen oder zu benachteiligen“.
Lula hatte dem Facebook-Konzern Meta vorgeworfen, seine Inhalte zu benachteiligen. Meta bestreitet dies.
