Verdi: Arbeitgeber bei Regeln zu FFP2-Masken in der Pflicht

dpa Berlin. Die Gewerkschaft Verdi sieht bei möglichen weiteren Vorgaben zum Tragen von FFP2-Masken etwa in Geschäften oder Bussen und Bahnen auch die Arbeitgeber in der Pflicht.

FFP2-Maske in einer Apotheke in Bielefeld. Foto: Friso Gentsch/dpa

FFP2-Maske in einer Apotheke in Bielefeld. Foto: Friso Gentsch/dpa

„In jedem Fall müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten FFP-2-Masken kostenfrei und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stellen“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke am Sonntag. Arbeitnehmern müsse es zudem möglich sein, zusätzliche bezahlte Kurzpausen einzulegen, um die Maske absetzen und durchatmen zu können.

Kontrollen einer Maskenpflicht dürften auch nicht den Beschäftigten aufgebürdet werden, verlangte Werneke - damit müsse Wach- und Sicherheitspersonal betraut werden. Alle Menschen müssten auch Zugang zu Masken erhalten können. „Es muss sichergestellt sein, dass FFP-2-Masken rechtzeitig in ausreichender Zahl und für Bezieher niedriger Einkommen auch kostenlos zur Verfügung stehen.“

Ab diesem Montag sollen in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen FFP2-Masken Pflicht werden. Mit Blick auf mögliche weitere Verschärfungen von Corona-Beschränkungen wird darüber auch bundesweit diskutiert. Mund-Nasen-Bedeckungen sind in Verkehrsmitteln und Geschäften seit Monaten Pflicht - es können aber Masken aller Art sein. FFP2-Masken bieten mehr Schutz für Träger als andere Masken.

© dpa-infocom, dpa:210117-99-58480/2

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Erstellt:
17. Januar 2021, 12:55 Uhr

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