Verfahren um Entschädigung für S21-Tunnel startet

dpa/lsw Stuttgart. Weil der Fildertunnel für das Milliardenprojekt Stuttgart 21 unter Grundstücken von fremden Eigentümern durchführt, muss die Deutsche Bahn diese entschädigen - manchen ist die angebotene Summe zu niedrig. Vor dem Hintergrund beantragte die Deutsche Bahn nun Enteignungsverfahren, wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums am Donnerstag mitteilte. Dabei gehe es um die Eintragung eines entsprechenden Rechts - im Fachjargon beschränkt persönliche Dienstbarkeit genannt - zu Gunsten der Bahn in das Grundbuch.

Ein Kran auf der Großbaustelle für den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Foto: Bernd Weissbrod/Archivbild

Ein Kran auf der Großbaustelle für den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof. Foto: Bernd Weissbrod/Archivbild

Das unterfahrene Grundstück verbleibt auch bei der Eintragung des entsprechenden Rechts im Eigentum der jeweiligen Eigentümer. Zuerst hatte der SWR darüber berichtet.

Auf Antrag der Bahn werden laut Mitteilung Enteignungsverfahren eingeleitet, wenn keine Einigung mit den Grundstückeigentümern über die Eintragung erzielt werden kann. Auf der Grundlage des Beschlusses könne die Dienstbarkeit ohne Einwilligung des Eigentümers im Grundbuch verankert werden. In dem Verfahren werde dann auch eine „angemessene Entschädigung“ festgesetzt. Dagegen kann sich der Eigentümer wiederum vor Gericht zur Wehr setzen.

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Erstellt:
19. September 2019, 13:42 Uhr

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