Lkw-Fahrer abgezockt?

Verkehrspolizist soll fast eine Viertelmillion Euro eingesteckt haben

Die Mosbacher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Polizeibeamten. Vor allem auf ausländische Lastwagenfahrer soll er es abgesehen haben.

Halt! Polizei!: Bei Verkehrskontrollen soll ein Polizist über Jahre Bargeld einkassiert und für sich behalten haben.

© Soeren Stache/dpa

Halt! Polizei!: Bei Verkehrskontrollen soll ein Polizist über Jahre Bargeld einkassiert und für sich behalten haben.

Von Eberhard Wein

Ein Verkehrspolizist des Polizeipräsidiums Heilbronn soll fast eine Viertelmillion Euro hinterzogen haben, die er bei Verkehrskontrollen kassiert hat. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat jetzt Anklage zum Landgericht erhoben.  Es gehe um den Verdacht der Untreue in 153 tatmehrheitlichen Fällen und Untreue in Tateinheit mit Nötigung inklusive Urkundenfälschung, teilte die Behörde mit. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe sei der Mann suspendiert.

Der Beamte soll bei Verkehrskontrollen Sicherheitsleistungen in bar kassiert, aber nicht wie vorgesehen weitergeleitet haben. Solche Sicherheitsleistungen werden in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben, wenn die Beschuldigten nicht in Deutschland gemeldet sind, die Vorwürfe für einen Haftbefehl aber nicht ausreichen. Die Sicherheitsleistung soll dann die Vollstreckung einer zu erwartenden Geldstrafe oder Geldbuße gewährleisten. So soll der Verkehrspolizist bei einem polnischen Lastwagenfahrer einer vierstellige Summe abkassiert haben, der gegen die Lenkzeiten verstoßen hatte.

Ermittlungen waren aufwändig

Spätestens seit Oktober 2021 habe der Polizeibeamte diese Masche angewandt, glaubt die Staatsanwaltschaft. Vor zwei Jahren flog er schließlich auf. Schon damals waren die Ermittler von einer Schadenssumme von mehr als 100.000 Euro ausgegangen. Seither wurde ermittelt. Das Problem: fast alle Betroffenen befanden sich im Ausland.

Nach Abschluss ihrer Ermittlungen beziffert die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Schaden auf 246.415 Euro. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Das Landgericht Mosbach müsse zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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Erstellt:
14. Oktober 2026, 11:50 Uhr

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