Vorbereitungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Raum Backnang
Für Erstklässler gilt im kommenden Schuljahr erstmals ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Im Raum Backnang können viele Kommunen auf bereits etablierte Konzepte zurückgreifen.
Mit dem neuen Schuljahr gilt in Baden-Württemberg für Erstklässler erstmals ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Schulen und Kommunen müssen somit dafür sorgen, dass die Kinder mindestens acht Stunden am Tag betreut werden können. Im Raum Backnang zeigt sich kurz vor den Einschulungen: Viele Kommunen können dabei auf bereits bestehende Angebote zurückgreifen. Teilweise müssen diese noch etwas angepasst werden. Doch mit der schrittweisen Ausweitung des Rechtsanspruchs auf weitere Klassenstufen könnten neue Herausforderungen entstehen. Dabei geht es nicht nur um steigende Kinderzahlen, sondern auch um Räume, Finanzierung und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.
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