23. Februar
Warum ist heute geflaggt? - Das ist der Grund
Heute wehen an vielen öffentlichen Gebäuden ungewohnte Flaggen. Warum am 23. Februar bundesweit geflaggt wird.
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Vor vielen öffentlichen Gebäuden wehen heute Flaggen – teils auch zusätzliche. Welcher Anlass am 23. Februar 2026 dahintersteckt und was die Beflaggung offiziell bedeutet.
Von Matthias Kemter
Am Montag, 23. Februar 2026, sind die Dienstgebäude des Bundes beflaggt. Zusätzlich zur regulären Beflaggung ist auch die Nationalflagge der Ukraine gehisst. Hintergrund ist der Jahrestag der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dazu ein entsprechendes Rundschreiben veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die ukrainische Flagge „zum Zeichen der Solidarität mit dem ukrainischen Volk“ an den Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden darf.
Wer beflaggt heute und warum?
Die Anordnung betrifft die obersten Bundesbehörden, ihre Geschäftsbereiche sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Rechtsgrundlage ist der Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005. Konkret heißt es im Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2026, dass aus Anlass des Jahrestages der Invasion die ukrainische Nationalflagge am 23. Februar 2026 zusätzlich gehisst werden darf. Die Beflaggung erfolgt vollmast, also nicht auf halber Höhe wie bei Trauerbeflaggungen.
Warum wird am Jahrestag beflaggt?
Die großangelegte russische Invasion in die Ukraine begann im Februar 2022. Seitdem wird der Jahrestag in Deutschland regelmäßig zum Anlass genommen, politische Solidarität mit der Ukraine zu zeigen. Die Beflaggung an Bundesgebäuden ist ein sichtbares Zeichen dieser Unterstützung. Sie richtet sich nicht nur an die Öffentlichkeit im Inland, sondern ist auch ein außenpolitisches Signal.
Was bedeutet „Solidaritätsbeflaggung“?
Wenn heute geflaggt ist, handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag, sondern um eine besondere Beflaggungsanordnung. Eine solche Solidaritätsbeflaggung wird in bestimmten politischen oder historischen Zusammenhängen erlaubt oder angeordnet. Im aktuellen Fall wurde den betroffenen Behörden ausdrücklich gestattet, die ukrainische Nationalflagge zusätzlich zu hissen. Die Grundlage bildet Abschnitt IV Absatz 4 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung.
