Krankenkassenbeiträge

Warum Kassen bald wieder über Preiserhöhungen informieren müssen

Seit Juli müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über Beitragserhöhungen informieren. Das will die Politik jetzt zurücknehmen, zur Freude der Verbraucherschützer.

Große Auswahl: Steigt bei einer Krankenkasse der Beitrag, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

© ---/GKV-Spitzenverband/dpa

Große Auswahl: Steigt bei einer Krankenkasse der Beitrag, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Von Hajo Zenker Steigt mein Krankenkassenbeitrag? Jahrelang waren die Kassen verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer anstehenden Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes per Brief darüber zu informieren. Das hatte die Regierungskoalition in diesem Jahr gekippt; seit Ende Juli gilt diese Informationspflicht nicht mehr. Dies stand unter der Überschrift: Bürokratieabbau und Kostensen...

Wir freuen uns, daß Sie sich für einen Artikel unseres Angebots bkz+ interessieren.

Wenn Sie jetzt das Online Plus-Abonnement mit unserem Service bkz+ abschließen, können Sie sämtliche Artikel auf bkz.de lesen, die mit einem „+“ markiert sind.

Das Online Plus-Abonnement kostet € 9,90 pro Monat und ist jederzeit kündbar.

Schließen Sie jetzt ein Abonnement ab:

Online Plus-Abonnement

Sie haben bereits ein Print- oder E-Paperabo?

Kostenloser Zugang zu bkz+

Sie sind bkz+ Abonnent? Hier einloggen

Zum Artikel

Erstellt:
13. Oktober 2026, 05:02 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen