Richter aus Freudenstadt warnt

„Warum muss es erst Berührung sein?“ – wo die Justiz bei Catcalling machtlos ist

Sexuelle Zurufe im öffentlichen Raum bleiben meist folgenlos. Ein Richter aus der Region erklärt, warum das Gesetz an seine Grenzen stößt.

Verbale und nonverbale Belästigung mit sexuellem Kontext ohne jegliche Berührung ist im öffentlichen Raum in Deutschland aktuell nicht strafbar. (Symbolfoto)

© IMAGO/Funke Foto Services

Verbale und nonverbale Belästigung mit sexuellem Kontext ohne jegliche Berührung ist im öffentlichen Raum in Deutschland aktuell nicht strafbar. (Symbolfoto)

Von Verena Slama „Ich will dir an die Muschi fassen.“ Ein Satz, den ein erwachsener Mann 2016 gegenüber einem elfjährigen Mädchen äußerte, nachdem er ihr auf der Straße gefolgt war. Das Kind erschrak und rannte davon. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich später mit dem Fall. Das Ergebnis: Die Äußerung erfüllte weder den geprüften Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs noch den Tatbestand ...

Wir freuen uns, daß Sie sich für einen Artikel unseres Angebots bkz+ interessieren.

Wenn Sie jetzt das Online Plus-Abonnement mit unserem Service bkz+ abschließen, können Sie sämtliche Artikel auf bkz.de lesen, die mit einem „+“ markiert sind.

Das Online Plus-Abonnement kostet € 9,90 pro Monat und ist jederzeit kündbar.

Schließen Sie jetzt ein Abonnement ab:

Online Plus-Abonnement

Sie haben bereits ein Print- oder E-Paperabo?

Kostenloser Zugang zu bkz+

Sie sind bkz+ Abonnent? Hier einloggen

Zum Artikel

Erstellt:
21. Oktober 2026, 17:28 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen