Warum Radler beim Überholen Herzrasen kriegen

An sieben Kreisstraßen werden Hinweisschilder angebracht, die über den Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern informieren.

Innerorts müssen Autofahrer eineinhalb Meter Abstand zu Radfahrenden halten. Symbolfoto: Gabriel Habermann

© Gabriel Habermann

Innerorts müssen Autofahrer eineinhalb Meter Abstand zu Radfahrenden halten. Symbolfoto: Gabriel Habermann

Von Martin WinterlingRems-Murr. Eineinhalb oder zwei Meter Abstand abzuschätzen, ist nicht so einfach. Doch diese Abstände gilt es einzuhalten, wenn man mit dem Auto ein Fahrrad überholt. Innerorts eineinhalb Meter, außerorts zwei Meter. Ansonsten heißt es hinterherzuckeln, schreibt die Straßenverkehrsordnung seit 2021 vor. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Autofahrerinnen und Autofahrer di...

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Erstellt:
15. März 2026, 14:00 Uhr

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