Weiter Hängepartie um neue Raser-Regeln

dpa Berlin. Der Bundesverkehrsminister steht bereits wegen des Debakels um die Pkw-Maut schwer in der Kritik. Auch ein anderes Thema wird er nicht los. Allerdings sitzen dabei auch die Länder mit am Tisch.

Ein kombiniertes Gerät für die Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung steht an der Hildesheimer Straße in Hannover. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein kombiniertes Gerät für die Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung steht an der Hildesheimer Straße in Hannover. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Rechtschaos, politscher Dauerstreit und kein Ende - und die Bürger wissen nicht, wie es weitergeht. Im Gezerre um die neue Straßenverkehrsordnung und härtere Strafen für Raser ist nach einem Formfehler im Bußgeldkatalog keine Lösung in Sicht.

Im Gegenteil: Die Fronten bei den Verhandlungen von Bund und Ländern sind verhärtet. Union und Grüne werfen sich gegenseitig Blockade vor. Der Ausgang des Streits ist völlig offen.

Am Donnerstag trafen sich die Staatssekretäre der Verkehrs- und Innenressorts von Bund und Ländern zu einer Schaltkonferenz. Mehr als einen fachlichen Austausch über die Problematik aber gab es nicht. Eine Lösung wird nun angestrebt bis zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 18. September. Doch in der Politik weiß so recht niemand, wie dies gelingen soll.

Darum geht es: Ende April trat die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und mit ihr ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft - der im Kern Verbesserungen vor allem für Radfahrer mit sich bringt. Die neuen Regen sehen außerdem vor, dass es einen Monat Fahrverbot bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher gibt.

Innerorts reichen 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Das waren Verschärfungen, die der Bundesrat in die Verordnung gebracht hatte.

Dann aber tauchte ein Formfehler in der Verordnung auf - der dazu führte, dass neue Raser-Regeln von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt wurden. Einkassierte Führerscheine wurden wieder zurückgegeben.

Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Fehler selbst korrigiert werden soll, damit der neue Bußgeldkatalog wieder in Kraft treten kann - das wollen die Grünen. Oder ob im selben Zuge auch die härteren Strafen für Raser abgemildert werden sollen - das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an.

„Das "scharfe Schwert" eines Fahrverbotes soll – so steht es im Straßenverkehrsgesetz - nur bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten angewendet werden“, sagt Verkehrsstaatssekretärin Tamara Zieschang. Das Ministerium verweist auch auf die Position des ehemaligen Generalbundesanwalts und langjährigen Präsidenten des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm. Dieser sehe in den verschärften Fahrverbotsregelungen verfassungsrechtliche Risiken. Auf die Gerichte würde dadurch ein erhöhter Verfahrensaufwand zukommen.

Auf dem Tisch liegt nach wie vor ein vor allem von Scheuers Haus vorangetriebener Kompromissvorschlag. Dieser sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. Den Führerschein für einen Monat abgeben soll bei einem erstmaligen Verstoß, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell in einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird - und nicht grundsätzlich im Ort. Außerorts soll nicht wie ursprünglich vorgesehen jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird - sondern nur diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich sollen Geldstrafen deutlich hochgesetzt werden.

Der Kompromissvorschlag aber findet bisher keine Mehrheit. Der Verhandlungsführer der Länder, Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann, bekräftigte am Donnerstag, es dürfe keine Lockerungen für Raser geben.

Hermann äußerte sich auch zu einem Vorwurf, der in Unionskreisen geäußert wird: die Grünen würden eine Lösung blockieren, damit der bereits wegen des Debakels um die Pkw-Maut angeschlagene Scheuer weiter in den Negativschlagzeilen bleibt.

„Nicht wir blockieren eine schnelle Lösung, sondern das Bundesverkehrsministerium und die unionsgeführten Verkehrsressorts der Länder“, sagte Hermann. Der Fehler führe zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für Autofahrer sowie zu erheblichen Belastungen der Behörden und Gerichte. „Diese Unsicherheiten müssen jetzt zügig beseitigt werden.“ Dass die neuen Fahrverbotsregeln unverhältnismäßig seien, sieht Hermann nicht.

Wie geht es nun weiter? Am 2. September tagt der Verkehrsausschuss des Bundesrats, dort könnte es eine Reihe von Anträgen geben. Die Verkehrsressorts der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen haben laut Hermann einen Antrag erarbeitet, mit dem der Bundesrat die erforderliche Zustimmung für die Korrektur bereits in der nächsten Sitzung am 18. September erteilen könnte.

Ob aber eine reine Korrektur des Formfehlers im Bundesratsplenum eine Mehrheit findet, ist mehr als fraglich: Denn wenn sich Koalitionen in Ländern nicht einig sind, muss sich das Land enthalten. Und in Baden-Württemberg etwa hat der Koalitionspartner der Grünen, die CDU, klar gemacht, Hermann spreche nicht für die gesamte Landesregierung.

So bleibt es bei Appellen wie dem des ADAC, es müsse zeitnah eine Lösung geben, um den Zustand der Rechtsunsicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu beenden. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD), deutete an, wer die eigentlichen Gewinner des Dauerstreits sind: Es dürfe nun kein „Konjunkturprogramm für Anwälte“ geschaffen werden.

© dpa-infocom, dpa:200820-99-234557/5

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Erstellt:
20. August 2020, 16:33 Uhr

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