Weiter Kritik am Einsatz von „Bodycams“

dpa/lsw Stuttgart. Auch nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes verstummen die Kritiker des Einsatzes von Schulterkameras in Wohnungen nicht. „Die Regeln zur Bodycam verstoßen gegen Artikel 13 des Grundgesetzes: die Unverletzbarkeit der Wohnung“, sagte Andreas Nachbaur, Professor an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen. „Da gibt es zwar Einschränkungen, aber die lassen das, was jetzt in Baden-Württemberg Gesetz wird, nicht zu“, sagte der 64-Jährige unter anderem den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Montag).

Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Außerdem werde die dauerhafte Speicherung der Bodycam-Aufnahmen vor allem zur Strafverfolgung eingesetzt, im Polizeigesetz gehe es dagegen um die Verhütung von Straftaten. Das Land habe keine Gesetzgebungskompetenz.

Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit hatte der Landtag in der vergangenen Woche das neue Gesetz verabschiedet. Nach dieser Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras (Bodycams) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Über die Auslegung des Gesetzes war lange in der Koalition gestritten worden. Im Dezember hatten beide Parteien einen Kompromiss erzielt. SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen ebenfalls für verfassungswidrig.

Kritiker Nachbaur will die jüngste Regeländerung dennoch an der Hochschule unterrichten. „Das neue Polizeigesetz wird die Grundlage meiner Vorlesungen zum Polizeirecht“, sagte er. „Aber ich werde auch an den entsprechenden Stellen darauf hinweisen, dass es dort enorme verfassungsrechtliche Bedenken gibt.“

Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Das novellierte Polizeigesetz entspreche vollumfassend den verfassungsrechtlichen Vorgaben, teilte ein Sprecher mit. Auch mehrere namhafte Juristen hätten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bei der Expertenanhörung nicht in Frage gestellt. „Dass die Bodycam eine präventive und damit eine deeskalierende Wirkung entfaltet, hat bereits die Evaluation ihres bisherigen Einsatzes deutlich zum Ausdruck gebracht.“

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Erstellt:
5. Oktober 2020, 17:32 Uhr

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