Neue Rentenregel ab 2027
Wer bis zum 31. Dezember handeln sollte
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine wichtige Änderung für arbeitende Rentner. Wer jetzt handeln sollte.
© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Ab dem 01. Januar 2027 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft.
Von Lukas Böhl
Für viele Rentner, die neben ihrer Altersrente weiterarbeiten, ändert sich zum Jahreswechsel eine wichtige Regel. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird der Anspruch auf Krankengeld ab dem 1. Januar 2027 eingeschränkt. Betroffen sind vor allem Beschäftigte, die bislang nahezu ihre gesamte Altersrente als Teilrente beziehen.
Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. Wer seinen Krankengeldanspruch erhalten möchte, muss unter Umständen noch vor Jahresende tätig werden.
Neue Rentenregel ab 2027: Wer ist betroffen?
Bislang konnten arbeitende Rentner eine besondere Möglichkeit nutzen: Statt ihre volle Altersrente zu beziehen, ließen sie sich lediglich 99,99 Prozent auszahlen.
Bei einer monatlichen Vollrente von 2.000 Euro bedeutete das einen Verzicht auf gerade einmal 20 Cent. Der Vorteil: Unter den entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen blieb der gesetzliche Krankengeldanspruch bestehen.
Ab dem 1. Januar 2027 funktioniert das nicht mehr. Künftig entfällt der Krankengeldanspruch, sobald die bezogene Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.
Wer weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben möchte, darf sich deshalb höchstens 66,66 Prozent seiner Altersrente auszahlen lassen. Auch dann müssen die übrigen Voraussetzungen für den Krankengeldbezug erfüllt sein.
Was bedeutet die Änderung finanziell?
Die Auswirkungen können erheblich sein. Ein Beispiel:
Ein Rentner hat Anspruch auf 2.000 Euro monatliche Altersrente und arbeitet zusätzlich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Bislang konnte er 1.999,80 Euro Rente beziehen und grundsätzlich seinen Krankengeldanspruch behalten.
Ab Januar 2027 müsste er seine Teilrente auf höchstens 66,66 Prozent reduzieren. Bei einer Vollrente von 2.000 Euro wären das nur noch 1.333,20 Euro monatlich.
Damit würde seine laufende Rentenzahlung zunächst um rund 667 Euro sinken. Im Gegenzug könnte sein Anspruch auf Krankengeld bei längerer Krankheit bestehen bleiben.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Diese läuft bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in der Regel nach sechs Wochen aus. Ohne Krankengeld kann anschließend eine erhebliche Einkommenslücke entstehen.
Frist endet am 31. Dezember 2026
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass Betroffene ihre Teilrente rechtzeitig umstellen können.
Soll die Änderung bereits zum 1. Januar 2027 gelten, muss der entsprechende Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.
Die Umstellung kann schriftlich oder über die Online-Services der Rentenversicherung beantragt werden. Auch ein Wechsel von einer Teilrente in eine Vollrente ist grundsätzlich für die Zukunft möglich.
Allerdings ist eine Reduzierung der Teilrente nicht automatisch die beste Entscheidung. Wer seinen Krankengeldanspruch erhalten möchte, verzichtet zunächst auf einen erheblichen Teil seiner monatlichen Rentenauszahlung.
Die Rentenversicherung empfiehlt deshalb, die persönliche Situation vor einer Umstellung mit der Krankenkasse und dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären.
Wichtig: Die Neuregelung betrifft nicht pauschal alle Rentner. Wer ausschließlich eine Altersrente bezieht oder neben der Rente nicht in einer Beschäftigung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch arbeitet, muss wegen dieser Änderung normalerweise nichts unternehmen.
