Finanzen

Wichtige Termine und Fristen für Rentner bis zum Jahresende

Für Rentner stehen bis Ende 2026 noch einige wichtige Termine an. Ein Überblick zeigt, wann Ruheständler noch handeln sollten.

Diese Fristen sollte man kennen.

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Diese Fristen sollte man kennen.

Von Lukas Böhl

Das Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu. Doch für Rentner gibt es noch einiges zu beachten. Besonders wichtig ist eine neue Regelung zur Teilrente, die ab Januar 2027 gilt. Aber auch bei Steuern, Kapitalanlagen und Pflegeleistungen können Fristen entscheidend sein. Nicht alle Termine betreffen jedoch jeden Rentner.

Teilrente: Bis 31. Dezember handeln

Eine wichtige Änderung betrifft Rentner, die neben ihrer Altersrente weiterarbeiten. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt ihr gesetzlicher Krankengeldanspruch grundsätzlich, wenn sie mehr als zwei Drittel ihrer Vollrente beziehen.

Bislang konnten Beschäftigte mit einer Teilrente von 99,99 Prozent ihren Krankengeldanspruch erhalten. Künftig darf die Teilrente dafür höchstens zwei Drittel der Vollrente betragen.

Wer seine Teilrente zum 1. Januar 2027 entsprechend reduzieren möchte, muss den Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Eine Umstellung ist auch später für die Zukunft möglich. Betroffene sollten vorher prüfen, ob sich der Verzicht auf einen Teil der Rente finanziell lohnt.

Steuererklärung: Letzte Chance auf Geld zurück

Auch bei der Einkommensteuer endet eine wichtige Frist: Rentner, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, können ihre freiwillige Steuererklärung für 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

Das kann sich lohnen, wenn zu viel Steuer gezahlt wurde. Nach Ablauf der vierjährigen Frist ist eine freiwillige Veranlagung für 2022 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Rentner mit Kapitalanlagen sollten außerdem den 15. Dezember beachten. Bis dahin können sie bei ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese ist beispielsweise wichtig, um Kapitalverluste einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank steuerlich verrechnen zu lassen.

Pflegeleistungen: Jahresbudget beachten

Pflegebedürftigen Rentnern mit Pflegegrad 2 bis 5 steht 2026 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen.

Für 2026 in Anspruch genommene Verhinderungspflege bleibt eine spätere Kostenerstattung grundsätzlich bis Ende 2027 möglich.

Der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro verfällt dagegen nicht automatisch zum Jahreswechsel. Nicht genutzte Ansprüche aus 2026 können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden.

Diese Termine sollten Rentner kennen

Krankenkassenbeiträge für 2027 prüfen

Zum Jahreswechsel können gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Dadurch kann sich auch die Nettorente verändern.

Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 besteht grundsätzlich bis zum 31. Januar 2027 ein Sonderkündigungsrecht. Rentner sollten daher noch im Dezember die Beitragssätze ihrer Krankenkasse prüfen.

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Erstellt:
3. November 2026, 07:08 Uhr

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