Hape Kerkeling im Thüringer Landtag

„Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland“

Der Entertainer Hape Kerkeling tritt im Thüringer Landtag bei einer Anhörung zum Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens auf. Als Enkel eines NS-Opfers hat er eine klare Botschaft. Wird sie von den Angesprochenen auch gehört? Und wie steht es um die Erfolgschancen eines AfD-Verbots?

Hape Kerkeling spricht während einer mündlichen Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Im Mai beschloss der Justizausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren und die mündliche Anhörung im Landtag. Den Antrag hatte die Linke-Fraktion gestellt.

© Martin Schutt/dpa

Hape Kerkeling spricht während einer mündlichen Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Im Mai beschloss der Justizausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren und die mündliche Anhörung im Landtag. Den Antrag hatte die Linke-Fraktion gestellt.

Der Entertainer und Enkel eines NS-Opfers Hape Kerkeling hat der AfD wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen. „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie“, sagte Kerkeling am Mittwoch (30. September) bei einer Anhörung zum Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens im Thüringer Landtag in Erfurt.

„Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig“, erklärte er zur AfD, die in Thüringen mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das Versprechen des Staates laute: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.“

Kerkelings Opa war KZ-Häftling in Buchenwald

Der Entertainer hatte im April eine Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten, in das sein Großvater wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten verschleppt worden war. Die Linke-Fraktion lud ihn zu der ersten Anhörung eines Landesparlaments zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ein.

Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, betonte Kerkeling. Thüringen, wo die NSDAP früher als anderswo Anfang der 1930er Jahre das Sagen hatte und wo Buchenwald liegt, habe erfahren, „wie eine Demokratie sich selbst abschafft, wenn genügend Menschen wegschauen“.

Kerkelings Appell an die Politik: Verfahren anstoßen

Kerkeling beschränkte sich bei seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. „Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie - und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei“, erklärte der Komiker, Autor und Schauspieler. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. „Wer Menschen gezielt verängstigt - mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender“, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde.

Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte so ein Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling zu den Abgeordneten.

Bei der Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags kamen vor allem Verfassungsrechtler und andere Experten etwa vom Institut für Menschenrechte oder der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu Wort.

Politik über Verbotsantrag nicht einig

Ein im Juni von Juristen und weiteren Experten vorgestelltes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die von ihnen zusammengetragenen Belege sorgen auch politisch für Aufmerksamkeit.

Die acht Autoren, die das rund 1500 Seiten umfassende Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.

In dem Gutachten heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar.

„Ausgrenzung, Verächtlichmachung, rechtliche Abwertung“

Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es im Gutachtens.

Gerichtliche Entscheidung steht noch aus

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden.

Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Grüne und SPD preschen vor

Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, hatten das Gutachten zum Anlass genommen, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern“

Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“

Wer entscheidet über ein AfD-Verbot?

Ob eine Partei verboten wird, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Einen überregional agierenden Verein kann dagegen nur das Bundesinnenministerin. So hatte die damalige Amtsinhaberin Nancy Faeser (SPD) 2023 die Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten. Bis eine Entscheidung über einen AFD-Verbotantrag vorliegt, könnten nach Einschätzung von Fachleuten wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.

Besser abzuwarten, als mit Verbotsantrag scheitern?

Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio beurteilt die Erfolgschancen eines Antrags auf ein Verbot der AfD momentan als gering, zumindest wenn man nur auf das Programm der Partei und die öffentlichen Äußerungen ihres Führungspersonals schaut. „Das, was ich von außen sehen kann, ohne nachrichtendienstliche Quellen, da bin ich eigentlich ziemlich sicher, dass das nicht ausreicht.“

Falls ein Verbotsantrag abgelehnt würde, wäre es aus seiner Sicht sehr schwer, einen neuen Antrag zu stellen, falls es im Jahr 2027 eine „ernsthaft verfassungsfeindliche AfD“ geben sollte.

Gesamte AFD müsste als rechtsextremistisch eingestuft werden

Dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, ohne dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als gesichert rechtsextremistisch einstuft, gilt als unwahrscheinlich.

Ob das in absehbarer Zeit geschehen wird, hängt stark davon ab, welche Positionen führende AFD-Politiker intern und öffentlich vertreten und mit welchen extremistischen Gruppierungen sie regelmäßigen Kontakt pflegen.

Hürden für ein Parteiverbotsverfahren sind hoch

Für das Verbot einer Partei gelten in Deutschland hohe verfassungsrechtliche Hürden. Im Grundgesetz (GG) ist in Artikel 21, Absatz 2 definiert:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVG reicht es für ein Verbot nicht aus, dass eine Partei verfassungswidrige Haltungen verbreitet. Entscheidend ist, dass sie eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vertritt.

Konkrete Gefährdung der Demokratie müsste nachgewiesen werden

Die AFD müsste eine realistische Chance haben, die Gefährdung für den Staat konkret umzusetzen. Dieser Aspekt wurde im Jahr 2017 vom Bundesverfassungsgericht herausgehoben, als die Karlsruher Richter entschieden, die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, seit Juni 2023: Die Heimat) nicht zu verbieten. Die Partei scheiterte regelmäßig an der Fünf-Prozent-Hürde.

Die letzte politische Partei, die vom BVG verboten wurde, war im Jahr 1956 die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands).

Landesverbände könnten zunächst verboten werden

Verfassungsrechtlich könnte auch ein Verbot einzelner Landesverbände in Erwägung gezogen werden, die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. So stuft der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Auch der AfD-Landesverband in Thüringen und Sachsen-Anhalt hat eine solchen Bewertung.

Rechtsextreme Szene in Deutschland

Rechtsextremismus Dies ist ein Oberbegriff für politische Orientierungen und Aktivitäten, die den demokratischen Staat in Deutschland ablehnen und dafür eine autoritär geführte „Volksgemeinschaft“ errichten wollen. Dabei wird von einem vermeintlich naturgemäßen „Volkstum“ und einem „gewachsenen Volkskörper“ ausgegangen. Andere Menschen werden durch rassistische Parolen ausgegrenzt und abgewertet. Rechtsextremisten glauben an eine naturgegebene ethnische („rassische“) Ungleichwertigkeit der Menschen. Ethnische, kulturelle, geistige und körperliche Unterschiede begründen für sie einen minderen Wert und Rechtsstatus bestimmter Individuen und Gruppen.

Rechtsextremistische Szene Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge stellt der Rechtsextremismus in Deutschland kein einheitliches Phänomen dar. Rassistische, antisemitische und nationalistische Ideologie-Elemente treten in verschiedenen Ausprägungen auf. Eine Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und damit einhergehend die Ablehnung des Gleichheitsprinzips der Menschen sind jedoch bei allen Rechtsextremisten festzustellen.

Ideologie Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg verbindet die rechtsextreme Szene in Deutschland folgende ideologische Merkmale:

• „Ideologie der Ungleichheit“ (darunter: Nationalismus, Sozialdarwinismus, Rassismus und (Rassen-)Antisemitismus)

• „Ideologie der ‚Volksgemeinschaft’“, auch „Völkischer Kollektivismus“ genannt (darunter: Fremden- und Ausländerfeindlichkeit)

• Autoritarismus (darunter: Militarismus, Antiliberalismus)

• Revisionismus (darunter: Geschichts- und Gebietsrevisionismus)

• Antimodernismus

Neonazis Der Neonazismus ist eine von mehreren Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Als neonazistisch werden Personenzusammenschlüsse und Aktivitäten bezeichnet, die ein Bekenntnis zu Ideologie, Organisationen und/oder Protagonisten des historischen Nationalsozialismus erkennen lassen und in letzter Konsequenz auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugunsten eines totalitären Führerstaates nach dem Vorbild des „Dritten Reiches“ ausgerichtet sind.

Neue Rechte Im Verfassungsschutzbericht heißt es: „Unter die Bezeichnung Neue Rechte wird ein informelles Netzwerk von Gruppierungen, Einzelpersonen und Organisationen gefasst, in dem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kräfte zusammenwirken, um anhand unterschiedlicher Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in Gesellschaft und Politik durchzusetzen.“

Kommt er oder kommt er nicht? Ein AfD-Verbotsantrag wäre ein Würfelspiel – Ende offen.

© Imago/Bihlmayerfotografie

Kommt er oder kommt er nicht? Ein AfD-Verbotsantrag wäre ein Würfelspiel – Ende offen.

Sehen Demokratie in Deutschland durch die AfD gefährdet: Die Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Katharina Droege (li.) und Britta Hasselmann.

© Imago/Political-Moments

Sehen Demokratie in Deutschland durch die AfD gefährdet: Die Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Katharina Droege (li.) und Britta Hasselmann.

Die beiden SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil (re.) sind sich einig: Die AfD muss weg.

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Die beiden SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil (re.) sind sich einig: Die AfD muss weg.

Ob die bisherigen „Beweise“ gegen die AfD ausreichen, ist sich der Jurist Udo di Fabio nicht sicher.

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Ob die bisherigen „Beweise“ gegen die AfD ausreichen, ist sich der Jurist Udo di Fabio nicht sicher.

Die grundgesetzlichen Hürden für ein AfD-Verbot sidn hoch.

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Die grundgesetzlichen Hürden für ein AfD-Verbot sidn hoch.

Sollte Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl 2026, die Wahl im Herbst gewinnen, dürfte das ein AfD-Verbotsverfahren nicht vereinfachen.

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Sollte Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl 2026, die Wahl im Herbst gewinnen, dürfte das ein AfD-Verbotsverfahren nicht vereinfachen.

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Erstellt:
1. Oktober 2026, 09:08 Uhr

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