Im Wert von 20.000 Euro
Zoll stoppt Reisende mit Hochzeitsgeschenk aus Gold
Eigentlich sollte es ein Geschenk zur Hochzeit sein. Doch am Flughafen Karlsruhe/Baden Baden flog der Goldschmuck im Rucksack auf, und für die Reisende hat das Folgen. Was der Zoll Reisenden rät.
© Soeren Stache/dpa
Ein Zollbeamter während einer Prüfmaßnahme. (Symbolbild)
Knapp 20.000 Euro in Gold im Rucksack, als Hochzeitsgeschenk für eine Verwandte gedacht: Mit diesem Fund hat der Zoll im Juni am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eine Reisende aus Großbritannien gestoppt. Der Schmuck war nicht angemeldet, gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die fälligen Einfuhrabgaben wurden festgesetzt, wie das Hauptzollamt Karlsruhe nun mitteilte.
Der Fall ist kein Einzelfall. Von Ende März bis Ende September stellte der Zoll laut eigenen Angaben am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden 64 Fälle fest, in denen Goldschmuck ohne die nötige Anmeldung eingeführt werden sollte. Insgesamt ging es um 1,61 Kilogramm im Wert von mehr als 158.000 Euro. In 31 Fällen besteht der Verdacht einer Steuerstraftat, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Der Steuerschaden belief sich auf rund 37.400 Euro.
Gold im Gepäck? Was der Zoll Reisenden bei der Einreise rät
„Goldschmuck wird bei der Einreise immer wieder unterschätzt“, sagte Zollsprecherin Alina Holm. Entscheidend sei nicht, ob der Schmuck getragen, verschenkt oder für den eigenen Gebrauch mitgebracht werde, sondern ob die Reisefreimengen eingehalten würden. Reisende sollten sich vor der Einreise über die Bestimmungen informieren.
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende ab 15 Jahren nach Angaben des Zolls Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei einführen. Wird die Grenze überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Dafür ist der rote Ausgang zu nutzen.
