Fall Semenya: IAAF will für Regel kämpfen

dpa Berlin. Der Leichtathletik-Weltverband IAAF weiß im Fall der südafrikanischen Läuferin Caster Semenya nach eigenen Angaben noch nichts von einer Anordnung des Schweizerischen Bundesgerichtes.

Caster Semenya lehnt es ab, sich einer Hormontherapie zu unterziehen. Foto: Hendrik Schmidt

Caster Semenya lehnt es ab, sich einer Hormontherapie zu unterziehen. Foto: Hendrik Schmidt

Das Gericht hatte zuvor bestätigt, dass die IAAF im Streit um erhöhte Hormonwerte von Semenya eine umstrittene Regel aussetzen soll. Sie verbietet der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin wegen vermeintlicher Wettbewerbsvorteile Starts auf den Strecken von 400 Metern bis einer Meile (1609 Meter).

Die IAAF teilte mit, sie habe keine Informationen vom höchsten Schweizer Gericht erhalten. Daher könne man sich dazu derzeit nicht äußern, hieß es am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Wir werden aber weiter für das kämpfen, von dem wir glauben, dass es im besten Interesse aller weiblichen Athleten in unserem Sport ist“, schrieb der Leichtathletik-Weltverband in seiner Stellungnahme.

„Das sind gute Neuigkeiten für Caster, aber diese Regelung sollte nicht nur für sie abgeschafft werden, sondern für alle“, kommentierte US-Tennislegende Billie Jean King via Twitter. „Athleten muss es erlaubt sein, zu Wettkämpfen genau so anzutreten, wie sie sind“, betonte die Vorkämpferin für die Gleichberechtigung der Frauen.

Semenya lehnt es ab, sich einer Hormontherapie zu unterziehen. Sie war im Kampf gegen die Regel vor einem Monat vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gescheitert und hat deswegen Einspruch vor dem Schweizerischen Bundesgericht eingelegt. Ihr Anwalt erklärte, das Gericht habe der IAAF bis zum 25. Juni Zeit gegeben, sich zu der Anordnung vom Freitag zu äußern.

Vor dem Inkrafttreten der IAAF-Regel war Semenya noch einmal in Doha über 800 Meter angetreten. Für das Diamond-League-Meeting im kalifornischen Stanford am 30. Juni hat sie bisher angekündigt, auf die 3000 Meter ausweichen zu wollen. Wann das Schweizerische Bundesgericht endgültig über die IAAF-Regel entscheidet, ist offen.

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Erstellt:
4. Juni 2019, 14:31 Uhr

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