BGH klärt Haftung bei unrichtigen Amazon-Bewertungen

dpa Karlsruhe.

Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon beschäftigen heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um die Frage, ob der Anbieter eines Produkts für den Inhalt der Rezensionen haftet. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat einen Händler aus Essen verklagt, der auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes anbietet. Dort hatten Nutzer geschrieben, das Produkt lindere Schmerzen. Medizinisch ist das nicht gesichert. Der Verband hatte den Händler wegen dieser Behauptung schon vor einigen Jahren abgemahnt.

Zum Artikel

Erstellt:
14. November 2019, 05:51 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 13sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.