Digitale Ratssitzung ist nicht zulässig

Die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien im Rems-Murr-Kreis finden zurzeit nicht statt – Eilentscheidungen möglich

In Zeiten der Coronakrise muss auch die Politik in Deutschland von den obersten Gremien auf Bundesebene bis hinab zu den Gemeinderäten erhebliche Einschränkungen der gewohnten Abläufe hinnehmen. Die Gremien im Rems-Murr-Kreis tagen bis nach Ostern vorerst nicht mehr. Handlungsunfähig sind die Kommunen bis dahin aber nicht.

Den Ratssaal in Backnang erfüllt derzeit kein glockenheller Klang. Auch die umliegenden Kommunen halten keine Sitzungen ab. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Den Ratssaal in Backnang erfüllt derzeit kein glockenheller Klang. Auch die umliegenden Kommunen halten keine Sitzungen ab. Foto: A. Becher

Von Bernhard Romanowski

BACKNANG. „In Krisenzeiten Recht und Gesetz einhalten mit Blick auf die Besonderheiten“, so fasst Landrat Richard Sigel die Anordnung des Landes Baden-Württemberg (siehe Infokasten) zusammen, was – so gibt der Kreischef zu – eine relativ schwammige Vorgabe sei, aber eben so verfasst, dass möglichst viele und auch unbekannte Szenarien damit abgedeckt werden. Doch was heißt das nun konkret für die politischen Entscheidungen im Rems-Murr-Kreis? „Bis nach den Osterferien wird es keinerlei Sitzungen des Kreistags oder seiner Ausschüsse geben“, so Sigel definitiv. Danach müsse neu entschieden werden, wie die Situation zu bewerten ist. Die für Ende April anberaumte Kreistagssitzung habe man derweil noch im Terminkalender stehen lassen. Wichtige Entscheidungen kann der Landrat per Eilentscheidung treffen, wenn es sich um dringliche Dinge handelt – etwa Angelegenheiten, die aus terminlichen Gründen rechtzeitig formal auf den Weg gebracht werden müssen, so zum Beispiel Entscheidungen zur Auftragsvergabe im Straßenbau. Das sei aber nichts grundsätzliche Neues, sondern sei beispielsweise in der Sommerpause des Kreistags ähnlich.

„Wir müssen diese Krise aushalten“, so Sigels Appell an alle und insbesondere an jene, die eine kommunalpolitische Verantwortung tragen und die der Landrat somit auch in einer Vorbildfunktion sieht. Angesichts der aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens sei es nur konsequent, wenn die politischen Gremien nicht mehr tagten, um eben Menschenansammlungen zu vermeiden.

Ein Szenario wie in Reutlingen, wo der Kreistag wegen einer dringlichen Entscheidung und aus Gründen der Abstandswahrung der Mitglieder im Freien, genauer gesagt auf dem Parkplatz des Landratsamts tagte, wolle man im Rems-Murr-Kreis vermeiden. Mittlerweile wurde bekannt, dass der Reutlinger Landrat Thomas Reumann positiv auf das Coronavirus getestet wurde und sich in häuslicher Quarantäne befindet.

In Backnang tagen der Gemeinderat und seine Ausschüsse vorerst auch nicht. „Bis zum 19. März sind alle Sitzungen der beratenden wie auch der beschließenden Organe ausgesetzt“, lässt Pressesprecherin Christine Wolff verlauten. Auch der Sitzungssaal in der Gemeinde Althütte bleibt vorerst leer, wie Bürgermeister Reinhold Sczuka bestätigt. Die nächste Gemeinderatssitzung wäre am 31. März gewesen. Sczuka geht nicht davon aus, dass nach dem 19. April, bis zu dem die Sitzungssperre vorerst gehen soll, gleich wieder alles auf Normalbetrieb umgestellt werden kann. Er regelt das meiste, was kommunalpolitisch derzeit in Althütte zu regeln ist, per E-Mail. Zwei- bis dreimal die Woche hält er die Ratsmitglieder über die Vorgänge im Umlaufverfahren auf dem Laufenden, so zuletzt auch zur Koordination der Notbetreuung der Kinder in der Gemeinde.

Es sei aber nicht alles im Wege des Umlaufs zu regeln. Eine öffentliche Gemeinderatssitzung sei eben nur unter Beteiligung der Öffentlichkeit möglich. Dazu brauche man dann eine größere Halle, für Althütte wäre die Festhalle denkbar. Und darin muss dann ein Besucherbereich ausgewiesen werden, der entsprechend genug Abstand zwischen den Interessierten zulässt. Alles in allem also eine sehr aufwendige Angelegenheit.

Beteiligung der Öffentlichkeit ist das Ausschlussargument für Ratssitzungen etwa per Video

Sczuka rechnet damit, dass die ganz strengen Maßnahmen, die seit Montag gelten, nur eine gewisse Zeit Bestand haben werden. Eine Lockerung werde aber dann wohl erst nur einzelne Maßnahmen betreffend erlassen. „Vielleicht wird die Mindestzahl der Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit von 2 auf 20 erweitert“, kann Sczuka sich eine schrittweise Lockerung in mittelbarer Zukunft vorstellen: „Das löst man nicht alles auf einmal auf.“

In der Gemeinde Großerlach wurde unter anderem der Bauausschuss abgesagt, wie Bürgermeister Christoph Jäger mitteilt. Vieles lasse sich per Telefon mit den Fraktionsvorsitzenden abstimmen, so Jäger: „Wir sind handlungsfähig, wir können nur keine Beschlüsse fassen.“ Wenn ein rechtskräftiger Beschluss notwendig wäre, müsste eine Sitzung einberufen werden. Die Landesverordnung lasse dies auch zu. Es stand aber auch nichts wirklich Dringliches auf der Tagesordnung, so der Schultes weiter. Eine digitale Ratssitzung per Video oder über das Telefon sei indessen rechtlich nicht zugelassen, um ordnungsgemäße Beschlüsse zu fassen, betont Jäger ebenso wie Amtskollege Sczuka. Eine solche Telefonkonferenz mit Bürgermeister Ian Schölzel, den Fraktionsvorsitzenden und dem Ältestenrat zur Beratung fand jüngst noch in der Gemeinde Weissach im Tal statt. Für die Ratssitzungen im März und April hätten wichtige Themen auf der Tagesordnung gestanden, wie Schölzel ausführt: „Unter anderem die Neugestaltung der Welzheimer Straße, die Erstellung des Verkehrs- und Mobilitätskonzepts oder auch die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum im Neubaugebiet Zur Fuchsklinge in Unterweissach. Diese Themen mussten verschoben werden.“ Ob die für den 21. April anberaumte Ratssitzung in Oppenweiler stattfinden wird, muss derzeit noch offen bleiben. Das werde spontan entschieden, gibt Bürgermeister Bernhard Bühler zu verstehen. Bühler: „Wir haben Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne und Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan zu fassen. Darüber hinaus stehen Vergaben an. Insbesondere bei Bauleitplanungsbeschlüssen gibt es Bedenken, wenn ,Notverfahren‘ angewandt werden.“ Bei den Auftragsvergaben könne er mit Abfragen per Rundmail an die Gemeinderatsmitglieder manches klären und im Bedarfsfall Eilentscheidungen treffen, so der Oppenweiler Schultes. Die Grenze sei das Interesse der Öffentlichkeit an der Beratung und Beschlussfassung. „Wenn wir am Ende Beschlüsse haben, die an formalen Mängeln leiden, haben wir nichts gewonnen“, expliziert Bühler.

Ralf Wörner, der Bürgermeister der Gemeinde Allmersbach im Tal, hatte erst noch überlegt, die für vergangenen Dienstag terminierte Ratssitzung im Bürgersaal stattfinden zu lassen, um den Abstand zwischen den Ratsleuten gewährleisten zu können, wie er berichtet. Er ließ die Sitzung dann aber doch absagen. Zwei wichtige Punkte auf der Tagesordnung – es geht um Angebotsprüfungen und Vergaben – hat er per Eilentscheidung auf die Schiene gesetzt. Wörner: „Da ging es im Grunde nur um ein formales Abnicken der Ratsmitglieder.“ Ob die für den 28. April anberaumte Ratssitzung regulär stattfinden wird, bleibe noch abzuwarten, so Wörner.

Info

„Sofern dringende Angelegenheiten zur Entscheidung anstehen, die nicht bis zu einer Sitzung des Kreistags aufgeschoben werden können, entscheidet gemäß Paragraf 34 Absatz 4 Landkreisordnung BW (LKrO) der zuständige beschließende Ausschuss an Stelle des Kreistags. Sofern auch durch den beschließenden Ausschuss eine Entscheidung nicht mehr möglich ist, besteht die rechtliche Möglichkeit der Eilentscheidung durch den Landrat gemäß Paragraf 41 Absatz 4 LKrO. Insoweit sieht die Landkreisordnung weitgehend analog zur Gemeindeordnung eine klar strukturierte Verfahrensweise vor, um auch in eilbedürftigen Situationen handlungsfähig bleiben zu können. Wenngleich es sich hierbei unstrittig um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung handelt, stellt die Landkreisordnung zunächst nicht darauf ab, aus welchen Gründen der Kreistag nicht mehr einberufen werden kann. Inwieweit es sich im Rechtssinne um dringende Angelegenheiten handelt, ist freilich immer im Einzelfall zu prüfen.“

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Erstellt:
27. März 2020, 06:00 Uhr

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