Fall am Backnanger Amtsgericht: Eine Schusswaffe im Autofenster

Die Besitzerin einer Schreckschusswaffe, nicht aber eines Waffenscheins, wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Symbolfoto: privat

© Matthias Nothstein

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Von Jutta Rieger-EhrmannBacknang. Deutschland hat ein relativ restriktives Waffenrecht. Es regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie es auf der Internetseite des Innenministeriums heißt. Daher ist auch für das Führen einer Schreckschusswaffe eine Berechtigung notwendig, der sogenannte Kleine Waffenschein. Dieser lag ...

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Erstellt:
5. September 2026, 11:00 Uhr

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