Fall am Backnanger Amtsgericht: Eine Schusswaffe im Autofenster
Die Besitzerin einer Schreckschusswaffe, nicht aber eines Waffenscheins, wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
© Matthias Nothstein
Symbolfoto: privat
Von Jutta Rieger-EhrmannBacknang. Deutschland hat ein relativ restriktives Waffenrecht. Es regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie es auf der Internetseite des Innenministeriums heißt. Daher ist auch für das Führen einer Schreckschusswaffe eine Berechtigung notwendig, der sogenannte Kleine Waffenschein. Dieser lag ...
