Krankmeldung ab dem 1. Tag

Gilt die neue Pflicht ab dem 01.01.2027?

In letzter Zeit hat man wenig über das Vorhaben gehört, die Regeln für die Krankschreibung zu ändern. Nun hat sich die Regierung dazu geäußert.

Wie ist der Stand bei der geplanten Gesetzesänderung?

© Jens Büttner/dpa-tmn/dpa

Wie ist der Stand bei der geplanten Gesetzesänderung?

Von Lukas Böhl

Wer krank ist, muss sich möglicherweise schon bald ab dem ersten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Darauf hatten sich CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2026 verständigt. Bislang ist die geplante Änderung allerdings nicht umgesetzt. Ob die neue Attestpflicht zum 1. Januar 2027 oder im Laufe des kommenden Jahres eingeführt wird, bleibt offen.

Regierung äußert sich zu möglichem Start 2027

Auf der Regierungspressekonferenz am 30. Oktober 2026 wurden die Vertreter der Bundesregierung ausdrücklich gefragt, ob die geplante Attestpflicht noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, damit sie 2027 in Kraft treten kann.

Eine konkrete Zusage gab es nicht. Der stellvertretende Regierungssprecher verwies darauf, dass die zuständigen Ministerien intensiv an den Vorhaben arbeiteten. Bis zum Jahresende seien noch einige Wochen Zeit. Deshalb zeigte er sich optimistisch.

Das Bundesarbeitsministerium bestätigte, dass es zur geplanten Attestpflicht weiterhin im engen Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium stehe. Die Maßnahme hänge mit weiteren gesundheitspolitischen Vorhaben zusammen, die ebenfalls vorbereitet würden.

Einen konkreten Termin für einen Gesetzentwurf oder das Inkrafttreten der neuen Regel nannte das Ministerium nicht.

Wann wird die neue Attestpflicht eingeführt?

Ein verbindlicher Starttermin existiert bislang nicht. Auch der 1. Januar 2027 wurde von der Bundesregierung nicht als Einführungstermin bestätigt.

Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müssen die gesetzlichen Änderungen ausgearbeitet und das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden. Erst danach steht fest, ab wann Beschäftigte die neue Attestpflicht beachten müssen.

Unklar ist außerdem, ob die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gleichzeitig umgesetzt wird. Hier ist das Bundesgesundheitsministerium bereits einen Schritt weiter: Nach eigenen Angaben befindet sich ein entsprechender Referentenentwurf in Arbeit. Ein Einführungstermin wurde dafür ebenfalls nicht genannt.

Welche Regeln gelten aktuell bei einer Krankmeldung?

Solange die neue Attestpflicht nicht in Kraft tritt, gelten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben.

Nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, wenn sie arbeitsunfähig sind. Das gilt bereits am ersten Krankheitstag.

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gesetzlich grundsätzlich erst erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings schon früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen, beispielsweise ab dem ersten Krankheitstag.

Für gesetzlich Versicherte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch übermittelt und vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.

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Erstellt:
2. November 2026, 12:44 Uhr

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