Grabkapelle und Schloss dürfen in der Nacht weiterhin beleuchtet werden
Ab 1. April dürfen Gebäude ganztägig – und damit auch nachts – nicht mehr beleuchtet werden. Doch gilt das Naturschutzgesetz auch an markanten Stuttgarter Bauwerken wie zum Beispiel der Grabkapelle auf dem Württemberg und den Schlössern?
© Lichtgut/Achim Zweygarth
Blick aufs Neue Schloss bei Nacht – inklusive Riesenrad: Muss diese Beleuchtung nun nachts abgeschaltet werden?
