Klimaschutzgesetz mit Solarpflicht eingebracht

dpa/lsw Stuttgart. Die grün-schwarze Koalition hat ihr neues Klimaschutzgesetz am Donnerstag in den Landtag eingebracht. Die Novelle ist das erste große Projekt der Regierung in der neuen Wahlperiode. „Wir müssen jetzt voran schreiten“, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) im Landtag in Stuttgart. Sonst seien die Folgen des Klimawandels für künftige Generationen „nur noch sehr schwer bis gar nicht mehr beherrschbar“.

Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltministerin von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Die wichtigste Neuerung in dem Gesetz: Wer ein neues Haus bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.

Der FDP-Politiker Daniel Karrais kritisierte: „Die Solarpflicht ist nicht durchdacht und unsozial. Sie wird zu einem Sanierungsstau führen und das Bauen und Wohnen verteuern.“

Die Koalition will außerdem noch ehrgeizigere Ziele zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase im Gesetz verankern. So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden - bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel. Damit will das Land fünf Jahre schneller sein als der Bund und bis dahin nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie wieder gebunden werden können.

Walker kündigte an, für die sogenannten Sektorenziele für Mobilität, Landwirtschaft und den Gebäudesektor solle es ein wissenschaftliches Gutachten geben. Danach wolle Grün-Schwarz ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen erarbeiten. „Mein Ziel ist, dass wir das dann auch im nächsten Jahr vorlegen können.“

© dpa-infocom, dpa:210722-99-481716/3

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Erstellt:
22. Juli 2021, 16:09 Uhr

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