Richter erklären Freiburger Corona-Verbot für rechtmäßig

dpa/lsw Freiburg. Das von der Stadt Freiburg angeordnete Betretungsverbot für Gruppen für öffentliche Orte bleibt vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der aus beruflichen Gründen nach Freiburg kommen und sich dort mit anderen treffen wollte. Das Gericht hielt diesen Antrag für unzulässig und wies ihn ab. Das seit Samstag und für zunächst zwei Wochen geltende Verbot werde als rechtmäßig eingestuft.

Ein Gerichtssaal im Verwaltungsgericht in Freiburg ist zu sehen. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Ein Gerichtssaal im Verwaltungsgericht in Freiburg ist zu sehen. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Freiburg hatte vor einer Woche als erste deutsche Großstadt ein solches Verbot erlassen. Gruppen im öffentlichen Raum sind verboten. Lediglich alleine, zu zweit oder mit der Familie dürfen Menschen in Freiburg unterwegs sein. Auch Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und Tanken sowie für Hilfstätigkeiten sind erlaubt. Nach Freiburg hatte auch das Land Baden-Württemberg ein solches Verbot erlassen.

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Erstellt:
26. März 2020, 16:30 Uhr

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