Verurteilter Mörder von Maria auf Usedom legt Revision ein

dpa Stralsund/Zinnowitz. Der Mord an der 18-jährigen Maria auf Usedom wird voraussichtlich ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der Anwalt eines der beiden Verurteilten habe Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet.

Die beiden Angeklagten während des Prozesses im Landgericht. Foto: Stefan Sauer

Die beiden Angeklagten während des Prozesses im Landgericht. Foto: Stefan Sauer

Der 21-Jährige war vergangene Woche zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Damit wäre eine Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Er und ein 19-Jähriger hatten gestanden, die im dritten Monat schwangere Maria im Frühjahr in Zinnowitz auf Usedom ermordet zu haben.

Die Anklage hatte dem älteren Mann vorgeworfen, die Beine Marias festgehalten zu haben, während der andere Täter auf sie einstach. Der 21-Jährige hatte dies jedoch bestritten, obwohl an Marias Beinen DNA-Spuren von ihm gefunden worden waren. Für das Urteil hatte dies laut Richterin aber keine Rolle gespielt. Er sei maßgeblich am Mord beteiligt gewesen, was für die Verurteilung ausreiche.

Der Pflichtverteidiger des Mannes sagte, es gebe unterschiedliche Sichtweisen, etwa ob es sich um Mittäterschaft oder Beihilfe gehandelt habe oder ob die besondere Schwere der Schuld zu Recht festgestellt worden sei. Für die genaue Revisionsbegründung müsse er aber auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, für die das Gericht einige Wochen Zeit habe.

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Erstellt:
11. September 2019, 12:42 Uhr

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