Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Ärztinnen verurteilt

dpa Berlin. Wegen Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind zwei Berliner Frauenärztinnen verurteilt worden. Es war der erste Prozess seit der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a im Frühjahr.

Die Ärztinnen Bettina Gaber (r) und Dr. Verena Weyer (M) stehen mit Unterstützern vor dem Amtsgericht in Berlin. Foto: Paul Zinken

Die Ärztinnen Bettina Gaber (r) und Dr. Verena Weyer (M) stehen mit Unterstützern vor dem Amtsgericht in Berlin. Foto: Paul Zinken

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach die Gynäkologinnen schuldig und verhängte Geldstrafen. Auf der Webseite ihrer gemeinsamen Praxis sei angegeben gewesen, dass zu den Leistungen einer der Ärztinnen auch medikamentöse, narkosefreie Schwangerschaftsabbrüche gehören. Auch nach der Neuregelung ist die Nennung weitergehender Informationen etwa zur Methode unzulässig.

Die 56- und 52-jährigen Ärztinnen wurden zu je 2000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und den Paragrafen 219a scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 7500 Euro Strafe verlangt.

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Erstellt:
14. Juni 2019, 15:15 Uhr

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